[1] Propst, Dekan und Kapitel des Wittenberger Allerheiligenstifts bitten Kf. Friedrich um Aufzeichnung aller Kleinodien des Stifts in Anwesenheit des Schossers [Anton Niemegk] sowie um die regelmäßige Überprüfung der Kleinodien. Dabei sollen besonders diejenigen Kleinodien berücksichtigt werden, die Hans Mist [Küster der Schlosskirche] verwaltet. [2] Aufgrund sich verschlechternder Wohnverhältnisse sucht das Kapitel um die Bereitstellung neuer Wohnungen für die Kapläne und Chorschüler in der Nähe der Kirche an. [3] Beauftragung des Goldschmiedemeisters Christian [Döring], damit ein Kasten für das silberne Bild der heiligen Dreifaltigkeit angefertigt wird.

[1] Durchleuchtigister hochgebornner churfurst, euern churf. gnaden seint unser demutig gebete gegin gott und geflissen unttertenige dinste alzceit zcuvor. Gnedigister herre, wir ermessen aus manicherley ummestenden, das gut und notturftig sey, alle cleynot yn e. g. stiffte alhie, und sunderlich die Hans Mist untterhanden hatt, eigentlich auffzcuzcaichen und jherlichen auffs wenigist eyn mael zcubesichtigen, sie seindt gut ader geringe, unnd das der keins vorbracht wurde aus der kirchen. Ist derhalb unser unttertenige bete, so euer churf. g. das vor gut ansehen, sie wollen dem schosser alhie schreiben und gnediglich befelhen, do bey zcu sein und helffen, das solchs ein furgang gewynne, und e. churf. g. do von ein vorzceichnus mit zcuschicke. [2] Auch und als e. g. itzundt etlich gebeude auff dem schlosse alhie lassen abnehmen, und die wonungen der caplan und chorschueler alhie gantz baufellig sindt, das zcubesorgen ist, sie werden eyn mal mit eynem schaden einfallen. Euer churf. g. wollen mit solichen gebeuden und die abgenomen sollen werden, obgedacht e. g. dyner gnediglich bedencken, auff das sie ein behausung mochten haben bey der kirchen. Das wollen wir alle mit unserm gebete und gehorsamen dinsten umb e. churf. g. vordinen. [3] So haben wir auch dem goltschmide, meister Kerstan, bevolhen, an e. churf. g. zcutragen, das vor das silbern bilde der heiligen dreifaldigkeit ein kaste mochte zcugericht werden, darinne das im thorm etc. vorwart wurde. Bitten des halben auch um gnedige anttwurt.
Zitierempfehlung:
Nr. 229. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/229 [Datum des Zugriffs: 19.04.2024]
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