[1] Wolf von Weißenbach und Hans von Dolzig übergeben auf Befehl Kf. Friedrichs im Beisein der Räte Heinrich vom Ende und Friedrich von Thun in Weimar an Hz. Johann Abschriften einiger Register zur Bestätigung über die Einnahmen und Ausgaben des Kurfürstentums Sachsen, über die Bestallung von Bediensteten sowie eine Amtsordnung. [2] Da alle Schriften im Namen beider Brüder ausgehen sollen, wird Hz. Johann zu den folgenden Punkten um seine Meinung gebeten: [3] Täglich soll Rat gehalten werden, wofür eine Ordnung in der Kanzlei verwahrt und ein Siegel angefertigt wird. [4] Bestellung der Kanzlei und Verteilung der durch Hans Feyl angefertigten Register. [5] Fürstliche Schreiben unter den Brüdern sollen eigenhändig unterzeichnet werden. [6] Bestellung und Ordnung der Ämter sowie Prüfung der Rechnungen. [7] Wolf von Weißenbach soll Amtmann in Zwickau werden. Das Amt Altenburg ist neu zu besetzen. [8] Verleihung von Lehen. [9] Besuch der Reichstage. [10] Nutzung der Bergwerke. [11] Diese Artikel wie auch aktuelle Angelegenheiten sollen mit Hz. Johann besprochen werden.
Zitierempfehlung:
Nr. 72. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/72 [Datum des Zugriffs: 20.04.2024]
Lizenz:
Creative Commons, Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)