[1] Kf. Friedrich, Hz. Johann, Hz. Georg von Sachsen und Hz. Heinrich von Sachsen beschweren sich bei Ks. Maximilian darüber, dass der Abt [Hartmann] von Fulda das im hessischen Fürstentum gelegene Stift Hersfeld seinem Stift Fulda inkorporiert hat. [2] Als Vormünder des hessischen Landgrafen [Philipp] können sie dieses Vorgehen nicht dulden, zumal die Ritterschaft und Städte des Stifts einen Aufruhr befürchten. [3] Sie bitten daher den Ks., dem Abt zu befehlen, die Inkorporation rückgängig zu machen und das Stift in seine alten Rechte zurückzuversetzen.

[1] Allerdurchleuchtigister großmechtigister kayser, euer kayserlichen Mayestat sein unnser unndterthenig, schuldig unnd gantz willig dinst in gehorsam alletzeit zuvor. Allergnedigister herr, euer kayserlichen Mt. thun wir unndterthenigklich eroffen, wie sich der abt zu Fulda unndterstannden hat, den stifft Hirsfelt im furstenthum Hessen gelegen, seinem stifft Fulda incorporirn zulassen, sich auch zum teyl desselben stiffts aygenthum unndtertzogen, welchs unnsern ohemen von Hessen unnd irm furstenthum zu mergklichem nachteyl reichen wurde. [2] Weyl dann berurter stifft Hirsfelt alweg dem furstenthum Hessen anhengig unnd verwant geweßt unnd noch ist, wir auch von euer kay. Mt. zu curatorn und vormunden unnser oheymen von Hessen verordent, bestettigt unnd euer kay. Mt. unns ernstlich mandirt unnd bevolhen, unnser oheymen bey irer gerechtigkeit zuhannthaben, demselben nach ist unns als iren curatorn unnd vormunden gemelts abts furnemen nit leydlich. So haben wir auch von ritterschafft unnd stetten des stiffts Hirsfelt bericht, das sie darin auch hoch beswert sind unnd zubesorgen, das darauß auffrur unnd entpörunng erwachssen mocht, welchs euer kay. Mt. wir als dem obersten herrn in unndterhenigkeit anzuzeigen nit haben unndterlassen wollen. [3] Unnd bitten in aller unndterthenigkeit, euer kay. Mt. wollen solchs gnedigklich zugemuthe fhuren unnd bestimbtem abt ernstlich gebieten, sich des jhenigen, so er an des stiffts Hirsfelt aigenthum unnd gerechtigkeit unndterstannden, widerumb zuenteussern unnd abzutretten unnd den stifft in vorigem stand bleyben zulassen, damit die ding nit zu weytterung reichen, euer kayserlich Mt. geruchen sich hierinnen gnedigklich zuertzeigen. Umb dieselb euer kayserlich Mt. als unnsern herrn unnd kayser erbieten wir unns, solchs in gehorsamer unndterthenigkeit zuverdienen.
Zitierempfehlung:
Nr. 68. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/68 [Datum des Zugriffs: 20.04.2024]
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