[0] Instruktion Hz. Georgs für seine Räte, welche Antworten den Räten Kf. Friedrichs und Hz. Johanns in den laufenden Verhandlungen auf dem Schneeberg in einigen strittigen Punkten über die Rechte und Zuständigkeiten in der Stadt Schneeberg gegeben werden sollen: [1] Landfrieden. [2] Kirchenrechnungen. [3] Ordnung über Frevel und Übertretungen. [4] Münzangelegenheiten. [5] Einsetzung eines Amtmannes. [6] Einzelne Bitten um Freiheiten und Besitz.

[2] Auff den anndern artickell, der kirch rechnunge halben, ist anthwortt zugeben, wie zcum teyll von unnsern retten uffem Schneberge auch erwehnet ist. Die weyll der Schnebergk mit aller gerechtigkeyt auss crafft unnd vermögen vaterlicher teylung unnsern vettern unnd unns zu gleych zustendigk unnd unnsere vettern sich understanden, rechnunge von der kirchen zu fordern, hetten wir zu erhaldung derselben unnser geburlichen gerechtigkeyt solche rechnunge auch nicht unbillich gesonnen. Unnd dieweyll unns desselbigen von unnsern vettern nicht gegruntte ursachen, warumb wir des nicht fug noch recht haben solten, angegeben und furgetragen wurden, wusten wir dasselbige nicht zumeyden. Wo wir aber des von unnsern vettern redelichen scheyn vorstunden, das unns sollichs zu thun nicht geburt, als denn wolten wir unns auch unvorweyslich halten. In zuvorsicht, dieweyll dasselbig von unnsern vettern nicht geschehe, ire lieben wurden unns in dem, das wir unnser gerechtigkeyt hanthaben, nicht vordencken, unns auch darbey ungehindert bleyben lassen.
Zitierempfehlung:
Nr. 4. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/4 [Datum des Zugriffs: 28.03.2024]
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