[1] Papst Leo X. unterrichtet die Bfe. von Meißen und Naumburg darüber, dass Kf. Friedrich und Hz. Johann, denen die Sorge für die Errichtung einer Brücke über die Elbe bei Torgau in der Meißner Diözese obliegt, sich an ihn gewandt haben. [2] Friedrich und Johann teilten dem Papst mit, dass sie auf ihre Bitten hin von seinen Vorgängern Innozenz VIII. und Julius II. Fastendispense erhalten haben [vgl. Nr. 10]. Das Geld, das die Menschen in ihrem Herrschaftsbereich für die Erlaubnis, an Fastentagen Butter, Käse und andere Milchprodukte verzehren zu dürfen, entrichten, ist für den Bau der Brücke in Torgau und der Peterskirche in Rom zu verwenden. Einige Personen verstoßen allerdings gegen die Bestimmungen des Erlasses, indem sie die Geldzahlung verweigern, die Gelder anderweitig nutzen oder sich nicht um das ordnungsgemäße Sammeln des Geldes kümmern. Damit gefährden sie ihr Seelenheil und schaden dem Kirchen- und Brückenbau. [3] Da er vom Kf. und Hz. um Hilfe gebeten wurde, befiehlt Leo X. den beiden Bischöfen, dass sie alle, die das Indult nutzen und die Abgabe nicht entrichten oder das Geld für einen anderen Zweck verwenden, sowie deren Helfer öffentlich in den Kirchen mahnen bzw. mahnen lassen. Die Bischöfe haben einen Zeitraum vorzugeben, innerhalb dessen die geforderten Gelder gezahlt oder zurückgegeben werden müssen. Bei Nichtbefolgung haben sie die allgemeine Exkommunikation zu verhängen, bis die Abgabe vollständig geleistet ist. Im Fall der Abwesenheit eines Bf. ist der jeweils andere Bf. zur Umsetzung der päpstlichen Anordnung verpflichtet.
Zitierempfehlung:
Nr. 37. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/37 [Datum des Zugriffs: 29.03.2024]
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