[1] Die Kardinalbfe. Raffaele von Ostia, Domenico von Porto und Giacomo von Albano, die Kardinalpriester Francesco von S. Giovanni und Paolo, Niccolò von S. Prisca, Adriano von S. Crisogono, Robert von S. Anastasia, Leonardo von S. Susanna, Antonio von S. Vitale und Bandinello von S. Sabina sowie die Kardinaldiakone Alessandro von S. Eustachio und Amanieu von S. Nicola in Carcere geben allen Gläubigen bekannt, dass Kf. Friedrich aufgrund seiner besonderen Verehrung des Hauptaltars in der Allerheiligenstiftskirche zu Wittenberg mit viel Aufwand ein Altarkreuz gestiftet hat. Sie wünschen, dass der Altar von den Gläubigen häufig aufgesucht und verehrt wird, dass die Kirche in gutem baulichen Zustand erhalten bleibt und die zum Gottesdienst benötigten Gegenstände angeschafft werden. [2] Daher gewähren sie auf Bitten Kf. Friedrichs allen Gläubigen unter bestimmten Bedingungen Ablass von je 100 Tagen für den Besuch des Hauptaltars in der Allerheiligenstiftskirche zu Wittenberg an den Freitagen der Quatember und am Dedikationstag des Altars [vgl. zu den Bestimmungen Nr. 22].
Zitierempfehlung:
Nr. 21. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/21 [Datum des Zugriffs: 29.03.2024]
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