[1] Kf. Friedrich und Hz. Johann richten sich in ihrem Begleitschreiben zum verschickten Mandat an die einzelnen Amtmänner des Kurfürstentums und erklären, dass sie zum Lob Gottes, zur Ehrerbietung Marias und der Heiligen sowie für ihr Seelenheil und das ihrer Untertanen zusammen mit Hz. Georg von Sachsen eine Ordnung gegen Gotteslästerung und Zutrinken erlassen haben. [2] Als christliche Fürsten haben sie die Laster zu unterbinden und müssen tätig werden, da sich die Verstöße häufen und den Zorn Gottes erregen. [3] Friedrich und Johann befehlen dem Amtmann, dass er den Inhalt der gedruckten Ordnung öffentlich verliest und dafür Sorge trägt, dass alle dem Amt unterstehenden Personen den Anordnungen Folge leisten.
Zitierempfehlung:
Nr. 31. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/31 [Datum des Zugriffs: 18.04.2024]
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