[1] Kf. Friedrich erinnert den Meißner Domdekan [Johannes Hennig] an den Fall der Barbara Ott, die von ihrem Ehemann Andreas getrennt lebt. [2] Andreas Ott hat geäußert, dass er dem kfl. Befehl in dem Streitfall nachkommen will. Seine Frau wurde daraufhin angeschrieben, zum Verhör nach Torgau zu kommen mit dem Ziel, dass sie und ihr Mann wieder zusammenleben. [3] Nach Angaben Barbara Otts kann sie der Aufforderung nicht folgen, weil sie mit dem Bann belegt ist. Daher bittet Friedrich den Domdekan, den Bann bis Letare [26. März] auszusetzen.
Zitierempfehlung:
Nr. 94. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/94 [Datum des Zugriffs: 29.03.2024]
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