[1] Die Räte haben die Antwort des Abts [Hartmann] von Fulda wegen ihrer Absage für die Zusammenkunft in Hersfeld und dessen Bitte, Kf. Friedrich und Hz. Johann über die Angelegenheiten zu berichten, in Ziegenhain erhalten. [2] Ihrem Befehl folgend, haben sie sich für weitere Erkundigungen nach Hersfeld begeben. Dort haben sie unter anderem festgestellt, dass der Abt sich von den Hersfelder Stiftsgeistlichen Gehorsam leisten ließ sowie das Schloss Eichen und Ländereien des Stifts eingenommen hat, obwohl er bisher weder von Friedrich und Johann noch vom Regiment zu Hessen auf seine Schreiben wegen des Stifts eine Antwort erhalten hatte. Die Räte wollen in dieser Sache vorerst nichts unternehmen. Sie bitten jedoch den Abt im Namen Kf. Friedrichs und Hz. Johanns, in der Angelegenheit nicht weiter aktiv zu werden, so lange, bis sie sich mit ihren Fürsten verständigt und deren Antwort dem Abt überbracht haben. [3] Die Angehörigen des Stifts Hersfeld haben den Räten und dem Regiment zu Hessen einen Bericht darüber zugesandt, was ihnen durch den vom Abt eingesetzten Statthalter [Friedrich von Schlitz] des Schlosses Eichen widerfahren ist. Diesen Bericht senden die Räte mit und fordern den Abt im Namen Kf. Friedrichs und Hz. Johanns auf, für die Rückgabe des widerrechtlich entwendeten Eigentums an die Stiftsangehörigen zu sorgen sowie zukünftige Übergriffe zu verhindern.
Zitierempfehlung:
Nr. 63. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/63 [Datum des Zugriffs: 25.04.2024]
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