[0] Die Räte Wilhelm von Petzschwitz und Günther von Bünau sowie die Vertreter des hessischen Regiments haben am 12. Dezember 1513 die folgenden Punkte verhandelt: [1] Entsprechend ihrer Instruktion haben sie zuerst mit Vertretern des Adels und der Stadt Hersfeld Verhandlungen geführt. Diese haben sich über den durch Abt [Hartmann] von Fulda auf dem Schloss Eichen eingesetzten Statthalter [Friedrich von Schlitz] und über Beschwerungen durch den geforderten Wachdienst beklagt. Die Vertreter des Adels und der Stadt Hersfeld haben gebeten, den Statthalter auf dem Schloss Eichen, den Amtmann zu Landeck und den durch den Abt in Hersfeld eingesetzten Dekan [Philipp Schenk zu Schweinsberg] zu entlassen sowie das Stift Hersfeld wieder in seine alten Rechte einzusetzen. [2] Räte und Regenten haben zur Antwort gegeben, dass dem Papst das Recht zur Inkorporation zusteht. Da der Abt mit Erlaubnis von Papst und Ks. gehandelt hat, ist sein Vorgehen rechtens. Kf. [Friedrich] und die Hze. von Sachsen haben jedoch mit den Regenten vereinbart, ein Bittschreiben an den Papst und den Ks. zu senden, um den Abt von seinem Vorhaben abzubringen. Wegen der Probleme mit dem Statthalter zu Eichen, dem Amtmann zu Landeck und den Wachen in der Stadt haben die Räte und Regenten bis zur Antwort von Papst und Ks. zur Zurückhaltung geraten. Sie haben positiv vermerkt, dass der Adel und die Stadt Hersfeld sich nicht dem Stift Fulda unterwerfen wollen, und werden dies dem Kf. und den Hze. von Sachsen anzeigen. [3] Danach folgten Verhandlungen mit der Geistlichkeit über das Recht der Abtswahl, über die Rückgabe von Kleinodien und Privilegien, die Abt [Hartmann] von Fulda dem Stift Hersfeld entwendet hatte, und über die Zinszahlungen durch die Stiftsuntertanen. [4] Räte und Regenten haben darauf geantwortet, dass der Kf. und die Hze. von Sachsen vorhaben, das Stift Hersfeld in seine alten Rechte zurückzuversetzen, was alle vorgebrachten Fragen klären wird. [5] Verhandlungen mit den Untertanen des Stifts Hersfeld, Schreiben zur Vorladung der Untertanen, um ihnen die Anordnungen des Kf. und der Hze. mitzuteilen. [6] Den Untertanen des Stifts Hersfeld wurde angezeigt, dass der Kf. und die Hze. von Sachsen die Inkorporation des Stifts Hersfeld in das Stift Fulda nicht dulden. Daher sollen sich die Untertanen dem Konvent des Stifts Hersfeld so lange unterwerfen, bis das Stift wieder einen eigenen Abt hat. Dann wollen der Kf. und die Hze. sowie das Regiment zu Hessen sie in ihren Schutz nehmen. [7] Die Vertreter der Untertanen haben daraufhin geantwortet, dass Abt [Volpert] von Hersfeld sie von ihren Verpflichtungen befreit und unterrichtet hatte, dass die Inkorporation durch Papst und Ks. vorgenommen und von Kf. und Hze. zu Sachsen sowie den hessischen Regenten bewilligt wurde. Auch hat er ihnen befohlen, dem Abt von Fulda Gehorsam zu leisten. So wollen sie der fsl. Anweisung zwar folgen, bitten jedoch um Schutz. [8] Räte und Regenten haben darauf entgegnet, dass der Kf. und die Hze. von Sachsen sowie die Regenten der Inkorporation nie zugestimmt und auch den Abt von Fulda nicht als Abt von Hersfeld anerkannt haben. Sie erneuerten ihre Aufforderung, dem Hersfelder Konvent so lange zu folgen, bis das Stift Hersfeld wieder einen eigenen Abt hat oder der Abt von Fulda allgemein anerkannt ist, sowie ihre Schutzzusage bei Einhaltung dieser Forderung. Die Untertanen haben daraufhin zugestimmt. [9] Informationen über die Verhandlungen sollten an die anderen Regenten sowie den Statthalter des Schlosses Eichen, den Amtmann zu Landeck und den Vogt zu Friedewald gehen. Der Statthalter zu Eichen hat daraufhin auf die Zustimmung der sächsischen Fürsten und der hessischen Regenten zu der Inkorporation verwiesen. [10] Die Landgrafenwitwe [Anna] hat über ihren Hofmeister Jost von Ratzenberg ihren Willen zur Rücknahme der Inkorporation anzeigen lassen. Die Räte und Regenten haben daraufhin auf die Rechtmäßigkeit der Inkorporation durch die Zustimmung von Papst und Ks. sowie auf ihre Befehle von Kf. und Hze. von Sachsen verwiesen. Diesen wollen sie jedoch das Ansinnen der Landgrafenwitwe vortragen. [11] Zettel, der einem Brief Wolfgang Reißenbuschs und des Lizentiaten [Christoph] Groß nach Rom beigelegt wurde. Der Empfänger des Briefes soll als Prokurator in der Hersfelder Angelegenheit eingesetzt werden und eine entsprechende Bitte an den Papst richten.
Zitierempfehlung:
Nr. 75. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/75 [Datum des Zugriffs: 25.04.2024]
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