[1] Kf. Friedrich erinnert [Degenhart] Pfeffinger auch im Namen seines Bruders Hz. Johann an seinen Auftrag, sich beim Ks. [Maximilian] für den Bf. [Johann] von Naumburg einzusetzen. Der Bf. hatte sich an Kf. Friedrich gewandt, weil ihm vom Ks. Geldzahlungen für das Reichskammergericht auferlegt worden waren [vgl. Nr. 13]. Pfeffinger sollte den Ks. davon abbringen und sich auf den Abschied des letzten Reichstags zu Augsburg sowie auf das Gewohnheitsrecht berufen. [2] Pfeffinger hatte daraufhin einen Befehl des Ks. an das Kammergericht erwirkt, nichts weiter in der Sache zu unternehmen. [3] Aus dem beiliegenden Schreiben kann Pfeffinger nun jedoch das Urteil des Kammergerichts und die Beschwerde des Bf. von Naumburg darüber entnehmen. Kf. Friedrich befürchtet Nachteile für den Bf., was er nicht dulden kann. [4] Er fordert daher Pfeffinger auf, sich bei dem Ks. dafür einzusetzen, dass dieser das Kammergericht von seinem Vorgehen gegen den Bf. abhält.
Zitierempfehlung:
Nr. 87. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/87 [Datum des Zugriffs: 19.04.2024]
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