[1] Bf. Hieronymus von Brandenburg hat kürzlich zwei Schreiben von Kf. Friedrich erhalten, eines in Wittenberg kurz vor seiner Abreise, das andere auf seinem Schloss Ziesar, in denen dargelegt wird, warum die Diener und Räte die Abwesenheit des Kf. entschuldigt haben. [2] Eine Entschuldigung sei nicht nötig. Der Bf. ließ ohne Ergebnis nach einer Schrift des Kf. mit einer Absage des Treffens suchen und will es dabei belassen. Er will zwar, wie vom Kf. vorgeschlagen, einen anderen Termin annehmen, der kurz nach dem Tag zu Naumburg liegt, weiß aber nicht, wann er Zeit haben wird, da er durch viele Geschäfte gebunden ist, die ihn auch außer Landes führen können. Wann er dann genau zurückkehren wird, ist ihm nicht bekannt. [3] Damit die armen Seelen nicht länger belastet werden, will er die Angelegenheit zu Ende bringen und schlägt vor, dass der Kf. dem vom Bf. bevollmächtigten Dompropst Friedrich von Britzke oder dem ebenfalls bevollmächtigten Vikar nach dem Tag zu Naumburg schreiben läßt und zu einem Verhandlungstag nach Wittenberg bittet. [4] Die Bevollmächtigten werden dann im Namen des Bf. die Verhandlungen führen. Er bittet darum, dass der Kf. dafür sorgt, dass dem geistlichen Recht in dieser Sache Genüge getan wird. [5] Zettel: Dieses Antwortschreiben ist kurz nach der Ankunft des kfl. Briefes verfasst worden und sollte dessen Überbringer mitgegeben werden. Dieser hatte jedoch den Befehl, ohne Antwort nach Wittenberg zurückzukehren.
Zitierempfehlung:
Nr. 88. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/88 [Datum des Zugriffs: 24.04.2024]
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