Nr. 462 Katharina Lindemann, Konvent des Zisterzienserinnenklosters Erfurt an Hz. Johann
20. Dezember 1516 (in vigilia Thome proti apostoli) · [Erfurt] · Brief · Ausfertigung · deutsch
A:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. G 333, fol. 16r–17v (Ausfertigung).
[1] Äbtissin Katharina Lindemann und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Erfurt berichten Hz. Johann, dass Johann Thinger, Bürger zu Weimar, seine Tochter in ihr Kloster gegeben und dem Konvent dafür finanzielle Unterstützung zugesagt hat. Außerdem hat er versprochen, dass seine Tochter im Falle seines Todes ihren Erbteil erhält. Obwohl Äbtissin und Konvent Thinger zu seinen Lebzeiten mehrfach gebeten haben, die versprochene Hilfe zu zahlen, haben sie weder Kostgeld noch Mitgift von ihm erhalten. [2] Nachdem Johann Thinger zu Pfingsten verstorben ist, haben sie von den Erbnehmern die beurkundete Mitgift und ihren Anteil an dem Erbe erbeten, jedoch keine Antwort erhalten. Die Erben haben zwar eine gütliche Einigung vorgeschlagen, jedoch im Beisein geistlicher und weltlicher Personen ihre Verpflichtung nicht anerkannt. Obwohl die Nonnen auch mit dem halben Anteil zufrieden wären, konnten sie bisher nichts erreichen. Die Erbnehmer haben das Erbe unter sich aufgeteilt unter Ausschluss ihrer geistlichen Schwester, was zum Schaden des Klosters ist. [3] Die Äbtissin und der Konvent geben zu bedenken, dass sie arm sind und täglich 50 Personen zu versorgen haben. Sie bitten Hz. Johann, dafür zu sorgen, dass die Erben Thingers nicht an die beweglichen und unbeweglichen Güter ihres Erbes in Weimar, die sich im Herrschaftsgebiet Hz. Johanns befinden, herankommen, solange keine Einigung mit dem Kloster erfolgt ist. Sie wollen im Gegenzug für Johann beten.
Zitierempfehlung:
Nr. 462. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/462 [Datum des Zugriffs: 14.03.2025]
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