Nr. 41 Kf. Friedrich, Hz. Johann
· 29. Juli 1513 (Freitag nach Sankt Annatag) · Weimar · Mitteilung · Ausfertigung · deutsch ·
A:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. D 468, fol. 13rv (Ausfertigung, von der Hand Hz. Johanns, eigenhändiger Vermerk Hz. Johanns: „Die andere antwort geben auff die andere obergebenne schryff Wymar“; weitere Überlieferungen des Stücks als Abschriften: ebd., fol. 14rv [Kanzleivermerk: „Die ander antwort hertzog Johansen, ubergeben am freitag nach sanndt Anna tag anno domini XVᶜ XIII“] sowie ebd., fol. 104r [von der Hand Fabian von Feilitzschs, Kanzleivermerk: „Die ander antworth ubergeben am freitag nach sand Anna tag anno domini XVᶜ XIII“]).
B:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. D 468, fol. 93rv+98v (Ausfertigung, eigenhändiger Vermerk Hz. Johanns: „Die drytte ubergeben zcedell Wymar XVᶜ und XIII jhar“; „Actum Wymar am Freitag nach sannd Anna tag anno domini XVᶜ XIII“; weitere Überlieferungen des Stücks als Abschriften: ebd., fol. 15rv; ebd., fol. 105rv).
C:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. A 337, fol. 2rv (Ausfertigung, von der Hand Hz. Johanns, eigenhändiger Vermerk Hz. Johanns: „Antwort auff die drytte zcedell“; weitere Überlieferungen des Stücks als Abschriften: LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. D 468, fol. 16r; ebd., fol. 77rv [von der Hand Fabian von Feilitzschs]).
D:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. D 468, fol. 16v–17v (Ausfertigung, weitere Überlieferungen des Stücks als Abschriften: ebd., fol. 78rv [von der Hand Kf. Friedrichs]).
Bemerkung:
Der Gesprächsgang am 29. Juli 1513 setzte sich aus vier Abschnitten zusammen, die einzeln überliefert sind, hier aber geschlossen wiedergegeben werden. Unter den Überlieferungen A bis D werden die einzelnen Abschnitte des Gesprächs verzeichnet. Die jeweiligen Überlieferungsstufen stehen in Klammern dahinter. Im Regest werden die Abschnitte des Gesprächs durch die Punkte 1 bis 4 wiedergegeben.
[1] Hz. Johann bedankt sich bei Kf. Friedrich für dessen Stellungnahme vom 28. Juli und erklärt sich zu einem brüderlichen und freundlichen Gespräch bereit. [2] Kf. Friedrich teilt Hz. Johann mit, dass er die Einnahmen des Amtes und der Stadt Torgau mit Dommitzsch und Schildau sowie der Ämter und Städte Eilenburg, Gräfenhainichen und Düben, die Hälfte der Einnahmen aus den Bergwerken, 35 Fuder Jenaer Wein, 10 Fuder Königsberger Wein, die Teiche und Fischgewässer in Grimma und Colditz sowie 200 Scheffel (meißnisch maß) Korn für sich jährlich beansprucht. Außerdem möchte er den dritten Teil von allen jährlichen Einnahmen an barem Geld haben. [3] Hz. Johann fragt nach, ob er Kf. Friedrich richtig verstanden hat, dass von dem gemeinsamen jährlichen Einkommen, von dem Kf. Friedrich ein Drittel beansprucht, zuerst die Bestallung der Amtmänner, die gemeinsame Schuldentilgung sowie die Entrichtung der Dienstgelder erfolgen soll. [4] Kf. Friedrich korrigiert Hz. Johann dahingehend, dass er für sich ein Drittel der gesamten Einnahmen vor Abzug aller Ausgaben beansprucht. Von den übrigen zwei Dritteln soll Johann für sich und Friedrich alle anderen genannten Ausgaben entrichten. Sollte Johann das zugewiesene Geld nicht reichen, muss er überlegen, wie er die Haushaltung besser finanzieren kann. Dies hat Kf. Friedrich in den vergangenen Jahren auch beachten müssen.
Zitierempfehlung:
Nr. 41. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/41 [Datum des Zugriffs: 19.04.2024]
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