[1] Hz. Johann bedankt sich bei Kf. Friedrich für dessen Stellungnahme vom 28. Juli und erklärt sich zu einem brüderlichen und freundlichen Gespräch bereit. [2] Kf. Friedrich teilt Hz. Johann mit, dass er die Einnahmen des Amtes und der Stadt Torgau mit Dommitzsch und Schildau sowie der Ämter und Städte Eilenburg, Gräfenhainichen und Düben, die Hälfte der Einnahmen aus den Bergwerken, 35 Fuder Jenaer Wein, 10 Fuder Königsberger Wein, die Teiche und Fischgewässer in Grimma und Colditz sowie 200 Scheffel (meißnisch maß) Korn für sich jährlich beansprucht. Außerdem möchte er den dritten Teil von allen jährlichen Einnahmen an barem Geld haben. [3] Hz. Johann fragt nach, ob er Kf. Friedrich richtig verstanden hat, dass von dem gemeinsamen jährlichen Einkommen, von dem Kf. Friedrich ein Drittel beansprucht, zuerst die Bestallung der Amtmänner, die gemeinsame Schuldentilgung sowie die Entrichtung der Dienstgelder erfolgen soll. [4] Kf. Friedrich korrigiert Hz. Johann dahingehend, dass er für sich ein Drittel der gesamten Einnahmen vor Abzug aller Ausgaben beansprucht. Von den übrigen zwei Dritteln soll Johann für sich und Friedrich alle anderen genannten Ausgaben entrichten. Sollte Johann das zugewiesene Geld nicht reichen, muss er überlegen, wie er die Haushaltung besser finanzieren kann. Dies hat Kf. Friedrich in den vergangenen Jahren auch beachten müssen.
Zitierempfehlung:
Nr. 41. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/41 [Datum des Zugriffs: 28.03.2024]
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