Nr. 48 Kf. Friedrich, Hz. Johann
· 8. August 1513 (am Tage Cyriaci) · Weimar · Mitteilung · Ausfertigung · deutsch
A:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. D 468, fol. 26r (Ausfertigung, eigenhändiger Vermerk Hz. Johanns: „Antwort auff die VI zcedell.“; Konzept: ebd., fol. 27r [von der Hand Hz. Johanns]; weitere Überlieferung des Stücks als Abschrift: ebd., fol. 28r).
B:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. D 468, fol. 80r–81r (Konzept, von der Hand Kf. Friedrichs; weitere Überlieferung des Stücks als Abschrift: ebd., fol. 28v–30r).
C:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. D 468, fol. 32r–37r (Ausfertigung, eigenhändiger Vermerk Hz. Johanns: „Actum montags octava S. Anne zu Wymar 1513. Dise underrichtung wie die schriftlichen gestellt ist muntlichen furgewendt.“).
Bemerkung:
Der Gesprächsgang am 8. August 1513, an dem wieder die Räte teilnahmen, setzte sich aus mindestens fünf Abschnitten zusammen, die einzeln in drei Teilen überliefert sind, hier aber geschlossen wiedergegeben werden. Unter den Überlieferungen A bis C werden die einzelnen Abschnitte des Gesprächs verzeichnet. Die jeweiligen Überlieferungsstufen stehen in Klammern dahinter. Punkt 1 gibt die Überlieferung A, die Punkte 2 bis 4 die Überlieferung B und die Punkte 5 und 6 die Überlieferung C wieder.
[1] Hz. Johann dankt für das Schreiben Kf. Friedrichs und stimmt einer Unterredung im Beisein der Räte zu. [2] Kf. Friedrich schlägt vor, dass Hz. Johann ihm seine Fragen in Anwesenheit der Räte [Heinrich vom Ende, Fabian von Feilitzsch, Friedrich von Thun und Wolf von Weißenbach] nochmals vorträgt, um sie zu klären. Einer weiteren Diskussion wird Friedrich nicht zustimmen, weil er sich mit seinem Bruder in aigen person bruderlichen und freuntlichen einigen möchte. Außerdem hat er keinen seiner Räte bei sich, während Hz. Johann vier Räte beistehen. Die Räte sollen dazu beitragen, dass sich die Brüder in diesem Gespräch einigen. [3] Heinrich vom Ende sagt daraufhin im Namen Hz. Johanns, dass Friedrich die Räte nicht einzubeziehen braucht, weil die bisherigen Aussagen Friedrichs ausreichend sind. Johann entschuldigt sich für seine Nachfragen. [4] Kf. Friedrich bedankt sich für diese Klärung und lässt die Räte an ihre Pflichten erinnern. [5] [Heinrich vom Ende] trägt die ungefähren Einnahmen aus den Ämtern, den Städten, dem Hofgericht und den Bergwerken sowie die jährlichen Ausgaben vor. [6] Kf. Friedrich schlägt vor, dass er in Zukunft jährlich etwa 16000 Gulden bekommt. Johann soll 4000 Gulden und die Einnahmen aus den Ämtern Torgau und Eilenburg erhalten. Eine Teilung des gemeinsamen Besitzes bedeutet diese bruderliche abrede jedoch nicht. Weitere Geldausgaben für die Bestallungen in den Ämtern und die übrigen Dienstgelder werden benannt.
Zitierempfehlung:
Nr. 48. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/48 [Datum des Zugriffs: 25.04.2024]
Lizenz:
Creative Commons, Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)