[1] Die Statthalter des Abts [Hartmann] von Fulda beklagen sich in Abwesenheit des Abtes bei dem Hz. über das Vorgehen der sächsischen Räte [Wilhelm von Petzschwitz und Günther von Bünau] und der Vertreter des hessischen Regiments auf ihrer Verhandlung in Hersfeld [vgl. Nr. 75] am letzten Montag [12. Dezember]. Sie benennen im Einzelnen ihre Kritikpunkte, die vor allem die Aussagen der Räte gegenüber den Stiftsuntertanen und deren Nachricht an den Statthalter des Schlosses Eichen [Friedrich von Schlitz] betreffen. [2] Die Statthalter betonen, dass der Abt das Stift Hersfeld mit der Bewilligung von Papst [Leo X.] und Ks. [Maximilian] als den beiden Häuptern der Christenheit sowie der des vorherigen Abtes [Volpert], des Dekans [Andreas Marschalk] und des Kapitels des Stifts Hersfeld in Besitz genommen hat. Damit sollten jedoch die Rechte der Landgrafschaft Hessen und anderer nicht geschmälert werden, wie der Abt, der sich zur Zeit bei Ks. [Maximilian] aufhält, mehrfach auch dem Kf. und den Hze. von Sachsen angezeigt hat. [3] Die Statthalter bitten Kf. und Hze., den Abt in seinem rechtmäßigen Besitz des Stifts Hersfeld zu belassen und alle Befehle, die dem entgegenstehen, rückgängig zu machen, damit der Abt nicht veranlasst wird, sich bei Papst und Ks. zu beschweren. [4] Wenn Kf. und Hze. von Sachsen und die Regenten dieser Bitte nicht stattgeben, wird Abt [Hartmann] von Fulda vor dem Reichstag sein Recht geltend machen.
Zitierempfehlung:
Nr. 79. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/79 [Datum des Zugriffs: 19.04.2024]
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