[1] Kf. Friedrich und Hz. Johann geben öffentlich bekannt, dass Prior und Konvent des Kartäuserklosters im Pleißetal um die Konfirmation eines Privilegs gebeten haben, das ihnen Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen am 26. Dezember 1479 ausgestellt hatten. [2] Zum Lob Gottes und zur Förderung des Gottesdienstes des Klosters bestätigen Friedrich und Johann den Kartäusern die ihnen von Ernst und Albrecht verliehenen Privilegien und Freiheiten ohne Änderungen. Als Einschränkung benennen sie allerdings, dass die Kartäuser in Kursachsen keine Güter erwerben dürfen, wenn dadurch dem Fürstenhaus Verluste an Lehen, Einkünften oder anderen Rechten entstehen. [3] Friedrich und Johann befehlen allen ihren Amtsträgern und Untertanen, den Befreiungsbrief zu beachten und die Kartäuser in ihren Rechten zu schützen. [4] Als Zeugen waren unter anderem Ritter Heinrich vom Ende zu Kayna, der Hauptmann zu Weimar Friedrich von Thun, der Ritter und Amtmann zu Altenburg Wolf von Weißenbach sowie der Hauptmann zu Zeitz Fabian von Feilitzsch anwesend.
Zitierempfehlung:
Nr. 42. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/42 [Datum des Zugriffs: 28.03.2024]
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