[1] Johann von Kanitz, Propst des Petersstifts auf dem Lauterberg, antwortet Kf. Friedrich auf dessen Schreiben, dem eine Klage Siegmund Lists und seines Vetters Nikel List beilag. Er berichtet dem Kf., dass er mit Nikel List wegen des väterlichen Erbes für dessen Bruder, der als Stiftsherr im Petersstift lebt, in Auseinandersetzung steht. Henning Göde, Propst des Allerheiligenstifts Wittenberg, und ein Schosser haben auf kfl. Befehl den Streit durch einen Rezess geschlichtet. Johann von Kanitz richtet sich nach dem Vergleich, konnte von Nikel List aber drei Jahre lang das Geld nicht ohne Probleme erlangen, deshalb wollte er ihn mit einem Bann zur Zahlung zwingen. [2] Dass sich Siegmund List in diese Auseinandersetzung einmischt, versteht Kanitz nicht. Tatsächlich müsste Siegmund List von seinem Gut Rackith, das er seit drei Jahren besitzt, jährlich fünf Gulden an das Petersstift zahlen. [3] Deshalb bittet Kanitz den Kf., ihm wegen des Bannes über Nikel List nicht ungnädig zu sein. Kf. Friedrich soll zudem Siegmund List anweisen, die ausstehenden 15 Gulden an das Petersstift zu zahlen. Schließlich bittet Kanitz den Kf., nicht der Klageschrift des Siegmund und Nikel List Glauben zu schenken, sondern dem zuvor errichteten Rezess, an den sich Kanitz hält.
Zitierempfehlung:
Nr. 64. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/64 [Datum des Zugriffs: 25.04.2024]
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