Nr. 92 Konvent des Augustinereremitenklosters Herzberg an [Kf. Friedrich]
[Januar 1514] · [Herzberg] · Brief · Ausfertigung · deutsch
A:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. Kk 673, fol. 2r (Ausfertigung).
Bemerkung:
Wahrscheinlich wurde das Anliegen von Vertretern des Klosters mündlich vorgetragen und in der Kanzlei verschriftlicht. Laut eines Kanzleivermerks (fol. 2v) haben Wolf von Weißenbach und Hans von Dolzig den Augustinereremiten geantwortet, dass Kf. Friedrich Räte nach Herzberg schicken wird, die die Angelegenheit klären sollen. Die Schlichtung durch Siegmund List und Matthes Löser, Amtmänner zu Liebenwerda und Schlieben, fand am 3. Februar 1514 statt (vgl. LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. Kk 673, fol. 10r).
[1] Der Konvent des Augustinereremitenklosters Herzberg bittet [Kf. Friedrich] um Unterstützung gegen den Rat der Stadt Herzberg, weil die Mönche vor den kfl. Kommissaren wegen ausstehender Steuern auf Häuser und Gärten verklagt werden, die seit der Amtszeit des [Johannes von] Paltz zu ihrem Besitz gehören. Zudem sollen sie Zinsen auf einen Acker geben, den Kf. Friedrich dem Kloster geschenkt hat. Die Mönche hatten den Acker angenommen, weil sie davon ausgingen, dass sie dafür keine Steuern und Zinsen entrichten müssen. [2] Die Augustinereremiten bitten den Kf., sich an seine Zusagen gegenüber Paltz zu erinnern und die umstrittenen Grundstücke von Abgaben zu befreien. Im Gegenzug halten die Mönche bereits für die Eltern Friedrichs und für das Haus Sachsen jährlich zwei Jahrgedächtnisse.
Zitierempfehlung:
Nr. 92. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/92 [Datum des Zugriffs: 24.04.2024]
Lizenz:
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