[1] Rektor, Magister und Doktoren der Universität Wittenberg teilen den Räten und Statthaltern Kf. [Friedrichs] zu Eilenburg mit, dass sie am heutigen Tag durch die im Auftrag der kfl. Räte handelnden Doktoren Wolfgang Stähelin, Hieronymus Schurff und Christian Beyer darüber informiert wurden, was sich [Johannes] Eck mittels des Leipziger Ratsdieners Nikel Wilde bei dem Offizial zu Zeitz [Heinrich Schmiedeberg] hinsichtlich der päpstlichen Bulle [„Exsurge Domine“] gegen Martin Luther herausgenommen hat [vgl. Nr. 1133]. Zudem vernahmen Rektor, Magister und Doktoren die Aufforderung der kfl. Statthalter und Räte an sie um Rat in der Angelegenheit vor dem Hintergrund der Bitte des bfl. Statthalters [Eberhard vom Thor und der Räte] zu Zeitz [vgl. Nr. 1135]. Auch den Inhalt des Schreibens von Eck und der päpstlichen Bulle nahmen sie zur Kenntnis. Nach einer Beratung kamen sie einstimmig zu folgender Meinung: [2] Sollte das Vorhaben Ecks unverzüglich durchgeführt werden, schadet dies Land und Leuten der sächsischen Fsen. und es droht Aufruhr. Daher ist es notwendig, dass die Fsen. zu einer einheitlichen Meinung kommen (fur ein man stehn) und sich falls nötig auch mit den Landständen (gemeyner landtschafft) beraten. Sollte keine Einigkeit unter den Fsen. erreicht werden, sind auch bei den Untertanen Einigkeit und Frieden nicht möglich. Rektor, Magister und Doktoren halten eine solche Einigung für möglich, falls Eck einen Befehl von Papst [Leo X.] hat, weil Luther anbot, seine Sache vor unverdächtige Richter zu bringen, um sich aus der Heiligen Schrift weisen zu lassen, und beim Papst einen Aufschub erbat. Das bei einem Verhör im Reich erzielte Ergebnis soll einträchtig von allen Seiten akzeptiert werden. [3] Rektor, Magister und Doktoren stimmen mit der Meinung des bfl. Statthalters [und der Räte] zu Zeitz überein, dass Eck in Bezug auf die Veröffentlichung der Bulle nicht den offiziellen Rechtsweg einschlug, weil er dem Offizial [Heinrich Schmiedeberg] zu Zeitz keine Vollmacht vorlegte. Auch setzte Eck dem Offizial keine Frist. Die Universitätsmitglieder raten daher dem Offizial, sich unter Bezugnahme auf die Abwesenheit Kf. [Friedrichs] schnellstmöglich an [Philipp], Administrator des Bistums Naumburg, zu wenden und dessen Meinung einzuholen. Dies ist auch im Interesse der kfl. Statthalter. [4] Rektor, Magister und Doktoren gehen davon aus, dass auf der zurzeit stattfindenden Versammlung Ks. [Karls V.] und der Kfen. des Reichs auch Gesandte Papst [Leos X.] anwesend sind. Deshalb soll die Sache dort verhandelt und weiter entschieden oder auf anderem Weg vor den Papst gebracht werden. Es ist üblich, in solch wichtigen Angelegenheiten, die den christlichen Glauben betreffen, die gesicherte Meinung des Papstes oder Ks. dazu abzuwarten. [5] Rektor, Magister und Doktoren teilen dies den kfl. Räten und Statthaltern mit, damit sie dem bfl. Statthalter [und den Räten] zu Zeitz eine korrekte Antwort geben können.
Zitierempfehlung:
Nr. 1139. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1139 [Datum des Zugriffs: 22.11.2024]
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