[0] Kf. Friedrich und Hz. Johann haben einen Streit zwischen dem Prior [Urban Günther] und dem Konvent der Augustinereremiten zu Grimma einerseits sowie dem Rat und der Gemeinde zu Grimma andererseits wegen der Obermühle durch Sebastian von Mistelbach, Amtmann zu Grimma, Sebastian von Kötteritzsch, Amtmann zu Altenburg, und Michael von der Straßen, Geleitsmann zu Borna, folgendermaßen geschlichtet: [1] Nachdem sich die Augustinereremiten nach einem Vergleich vom 24. Februar 1497 einen Teil der Mulde mit Ober- und Niedergerichtsbarkeit, Fischereirechten und anderen Nutzungen angemaßt hatten, sollen diese Rechte nun wieder bei der Stadt Grimma liegen. [2] Am 21. Mai 1492 wurde den Augustinereremiten durch einen Rezess erlaubt, eine Ausfahrt mit Tor und Brücke an der Obermühle anzulegen. Da durch diese Ausfahrt die Befestigungsanlagen der Stadt in Mitleidenschaft gezogen wurden, sollen sie sie in Zukunft nicht mehr benutzen und die Schäden mit Hilfe des Rates wieder beheben. [3] Die Stallungen, Keller und Abfallgruben der Augustinereremiten in der Ringmauer sollen so umgebaut werden, dass niemand mehr darüber in die Stadt eindringen kann. Die Kosten für die bei Hochwasser durch diese Bauten entstehenden Schäden soll zukünftig das Kloster tragen. [4] Die bei der Obermühle entstandene Flussinsel (werder) gehört fortan dem Augustinereremitenkloster. Im Gegenzug erhält der Rat gegen eine einmalige Zahlung von 20 Gulden oder eine jährliche Zinszahlung von 21 Groschen an das Kloster das Land, auf dem sich die abgebrochene Niedermühle und der Mühlgraben befunden haben. [5] Da der Rat sich im Namen der Bäcker mehrfach über die Augustinereremiten wegen Auflagen durch den Müller der Obermühle, die dem Konvent gehört, beschwert hat, soll den Bäckern bis spätestens zum 29. September eine eigene Kammer in der Mühle eingerichtet werden. Zudem soll die Mühle auch zum Nutzen der Stadt arbeiten. Werden zukünftig Missstände festgestellt, soll dies dem Prior oder dem jeweils für die Gerichtsbarkeit der Augustinereremiten Zuständigen angezeigt werden.
Zitierempfehlung:
Nr. 98. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/98 [Datum des Zugriffs: 25.04.2024]
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