[1] Kf. Friedrich wendet sich an die Universität Wittenberg, weil er eine Klageschrift seiner Untertanen Hans Werner, Hans Schmidt und Petzold Rößler zu Eutersdorf im Amt Leuchtenburg erhalten hat, die er beiliegend mitschickt. Die drei Männer haben sich beklagt, dass sie auf Veranlassung Andreas Karlstadts wegen einer Sache, die sie nicht gestanden haben, letzten Sonntag verklagt und mit dem Bann belegt wurden. [2] Kf. Friedrich ist darüber unzufrieden, dass die drei Männer gebannt wurden und ihnen unangemessen geschadet wird, weil die Männer in der fraglichen Angelegenheit der kfl. Obrigkeit unterstehen. Zudem wurde Kf. Friedrich vom Schosser zu Leuchtenburg [Johann Schwabe] unterrichtet, dass die Männer vorher nicht, so wie es in einer solchen weltlichen Sache üblich ist, durch Karlstadt oder eine andere Person angeklagt wurden bzw. keiner die rechtliche Klärung der Sache verweigert hat. [3] Daher bittet Kf. Friedrich, dass von Seiten der Universität mit Karlstadt und den Beteiligten dahingehend geredet wird, den Bann zu lösen. Der Kläger soll sich mit seinem Rechtsvertreter an den Schosser zu Leuchtenburg wenden, der den Fall untersuchen und zügig entscheiden wird.
Zitierempfehlung:
Nr. 464. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/464 [Datum des Zugriffs: 28.03.2024]
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