[1] Kf. Friedrich teil der Universität Wittenberg mit, dass er vom Schosser [Anton Niemegk] und dem Rat zu Wittenberg erfahren hat, dass Bf. [Hieronymus] von Brandenburg das Interdikt über die Stadt Wittenberg und über umliegende Gebiete und Ortschaften verhängt hat [Nr. 49 und Nr. 50]. Kf. Friedrich vermutet, dass dies nicht nur wegen des gefangen genommenen angeblichen Klerikers [Glorius Schwan] geschehen ist, sondern auch, um das Subsidium bei der Priesterschaft des Kurfürstentums durchzusetzen. [2] Der Kf. drückt seinen Unmut darüber aus, dass die Gelehrten bisher keinen Weg gefunden haben, die Angriffe des Bf. juristisch abzuwehren. Sie wissen doch, dass die Sache per Appellation vor den kürzlich verstorbenen Bruder des Kf., Ebf. [Ernst] von Magdeburg, kam und das Verfahren läuft. [3] Falls die Gelehrten eine Möglichkeit sehen, wie man sich juristisch gegen den Bf. von Brandenburg zur Wehr setzen kann, sollen sie das dem Schosser und dem Rat in Form eines Bedenkens mitteilen. Sollten sie keinen Weg finden oder andere Informationen haben, ist dies dem Kf. mitzuteilen, damit er sich entsprechend verhalten kann.
Zitierempfehlung:
Nr. 53. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/53 [Datum des Zugriffs: 29.03.2024]
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