Nr. 164 Sebastian von Mistelbach, Sebastian von Kötteritzsch
5. August 1514 (Sonnabend nach Vincula St. Petri) · Leisnig · Schied · Abschrift · deutsch
A:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. Kk 131a, fol. 2r–3r (Abschrift).
Bemerkung:
Die Urkunde wurde doppelt ausgefertigt, jede Streitpartei erhielt ein Exemplar.
[1] Auf Befehl Kf. Friedrichs haben heute Sebastian von Mistelbach und Sebastian von Kötteritzsch, Amtmänner zu Grimma und Altenburg, im Namen des Kf. und seines Bruders im Streit zwischen dem Rat und der Gemeinde Leisnig als Kläger sowie dem Abt Antonius und dem Konvent des Zisterzienserklosters Buch als Beklagte wegen Mälzens, Brauens und Ausschanks von Bier in den Dorfschenken (kretschmann) von Gersdorf und Hochweitzschen sowie anderer Handwerksleistungen des Klosters beide Seiten angehört und die jeweiligen Rechte gegeneinander abgewogen. [2] Nachdem die Vertreter des Zisterzienserklosters Buch ihre Privilegien, die ihnen vor langer Zeit von den Burggrafen von Leisnig ausgestellt wurden, präsentiert haben, kam folgende Einigung zustande: Beide Parteien erklären sich bereit, einer Schlichtung ihres Streits durch den Kf. zuzustimmen. Dabei ist zu klären, ob das Privileg des Klosters Buch nur für das Dorf Gersdorf und seine Bewohner gilt oder auch darüber hinaus. Alle anderen Privilegien sollen unberührt bleiben. [3] Die Klagen des Rats und der Gemeinde Leisnig über die Geschäfte durch Vertreter des Klosters, die diesen durch ihre Ordensleitung gestattet wurden, sollen ebenfalls vom Kf. untersucht werden.
Zitierempfehlung:
Nr. 164. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/164 [Datum des Zugriffs: 03.01.2025]
Lizenz:
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