[1] Anton Niemegk, Schosser zu Wittenberg, teilt dem Kf. mit, dass Bf. [Hieronymus] von Brandenburg ein Interdikt über die Ortschaften Zahna, Elster und Seyda sowie über alle Pfarreien der Ämter Zahna und Seyda verhängt hat, das nun schon fast sechs Wochen dauert. [2] Er hat deshalb dem bfl. Vikar [Heinrich Laurentius] geschrieben, das Interdikt aufzuheben oder zu lockern, aber keine Antwort erhalten. [3] Dem Rat zu Zahna teilte der Vikar mit, dass alle Pfarrer nach Ziesar kommen sollen, wo er mit ihnen über die ausstehenden Geldzahlungen reden will. Niemegk vermutet, dass das Interdikt nicht nur wegen des Gefangenen [Glorius Schwan], sondern auch wegen des Geldes verhängt wurde [vgl. Nr. 53]. [4] Zudem wurde das Interdikt am 9. August erneuert. Dementsprechend werden in den Klöstern keine Gottesdienste mehr gehalten. Im Allerheiligenstift zu Wittenberg und in den Pfarreien hält man sich aber nicht daran. [5] Aus Mitleid bittet der Schosser den Kf., an den Bf. zu schreiben und ihn zu bitten, das Interdikt aufzuheben, weil dadurch das Volk sehr belastet wird. [6] Zettel: Zeitungen aus Brandenburg.
Zitierempfehlung:
Nr. 49. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/49 [Datum des Zugriffs: 29.03.2024]
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