Nr. 1571 Bf. Johann VII. von Meißen an Kf. Friedrich
11. April 1522 (Freitag nach Judica) · Döbeln · Brief · Ausfertigung · deutsch ·
A:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. N 25, fol. 66r–67v, Zettel: 66r (Ausfertigung).
Edition:
Pallas: Briefe und Akten, S. 298f., Nr. 31 (Volltext).
Pallas, Karl: Briefe und Akten zur Visitationsreise des Bischofs Johannes VII. von Meißen im Kurfürstentum Sachsen 1522. In: Archiv für Reformationsgeschichte 5 (1907/08), S. 217–312.
[1] Bf. Johann von Meißen erinnert Kf. Friedrich daran, dass er ihm bereits mehrfach schriftlich die Gründe seines Besuchs etlicher Städte, die im Kurfürstentum und in seinem Bistum liegen, erklärt hat [vgl. Nr. 1471, Nr. 1493 und Nr. 1515]. Er hält daher eine Wiederholung hier für unnötig. [2] Nun beendete Bf. Johann mit Gottes Hilfe und dem Schutz Kf. Friedrichs die Reise friedlich. Er bedankt sich für die Unterstützung, die er und sein Gefolge auf kfl. Befehl hin bekommen haben. Der Kf. wird dafür Gottes Lohn erhalten. Der Bf. will für den Kf. beten. [3] Bf. Johann fand in den besuchten Orten im Kurfürstentum mehr Verführung als er gedacht hätte. Den Grund dafür sieht der Bf. bei den Predigern, die das Volk von Ordnung und Gehorsam gegenüber der christlichen Kirche abbringen. Daher rief Bf. Johann in Ausübung seines bfl. Amts den abtrünnigen Mönch (apostaten) zu Herzberg, den Pfarrer [Franz Günther] zu Lochau, den Pfarrer [Nicasius Clay] zu Schmiedeberg und den Prediger [Valentin Tham] zu Torgau vor sich [vgl. Nr. 1566] und verbot ihnen das Predigen, Veränderungen beim Messehalten, die Austeilung des Abendmahls unter beiderlei Gestalt an die Laien und andere Missbräuche, die bereits vor langer Zeit durch die Konzilien und christliche Versammlungen verworfen wurden. Zudem dürfen die Geistlichen das Bistum nicht mehr betreten. Alle diese Befehle missachten sie jedoch, was dem Bf. glaubhaft berichtet wurde. [4] Bf. Johann bittet daher Kf. Friedrich, dass er zur Stärkung des christlichen Gehorsams und zum Erhalt der Ordnung verfügt, dass die genannten Geistlichen dem Befehl des Bf. nachkommen. Ihre Stellen soll der Kf. mit frommen, christlichen Pastoren und Predigern besetzen, wodurch die Irrtümer leicht abgewendet werden können. Kf. Friedrich wird dafür Gottes Lohn und weltliches Lob als christlicher Fürst erhalten. [5] Zettel: Bf. Johann teilt Kf. Friedrich mit, dass sich in Herzberg, Lochau und an anderen Orten des Bistums Meißen viele Apostaten aufhalten, die anstößige Dinge in die Gemeinde bringen. Auch in Düben und Umgebung verführt ein Apostat das Volk. Der Kf. soll dies ebenfalls unterbinden.
Zitierempfehlung:
Nr. 1571. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1571 [Datum des Zugriffs: 27.06.2025]
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