[1] Kf. Friedrich erhielt das Schreiben Bf. [Johanns] von Meißen mit dessen Bericht über seinen Besuch einiger kfl. Städte, die im Bistum Meißen liegen, und seinem Dank. Kf. Friedrich ist froh, wenn der Bf. auf seiner Reise etwas Fruchtbares und Gutes für die Ehre Gottes und die Verbreitung des göttlichen Worts, für die Stärkung des christlichen Glaubens und das Seelenheil ausgerichtet hat. [2] Der Bf. berichtete weiterhin über die Verführungen im Volk durch die Prediger, weswegen er den Apostaten zu Herzberg, den Pfarrer [Franz Günther] zu Lochau, den Pfarrer [Nicasius Clay] zu Schmiedeberg und den Prediger [Valentin Tham] zu Torgau vorlud, ihnen das Predigen und ihre Missbräuche verbot und sie seines Bistums verwies. Da sie dies missachten, bat Bf. [Johann] den Kf., dafür zu sorgen, dass die Geistlichen dem bfl. Befehl nachkommen. Zudem sollte der Kf. ihre Stellen neu besetzen. [3] Kf. Friedrich wiederholt seine Aussage [Nr. 1490], dass er und [Hz. Johann] stets dasjenige, was der Ehre Gottes, der Stärkung des Glaubens und des göttlichen Worts sowie dem Erhalt der Ordnung der christlichen Kirche dient, fördern wollen. Daher bedauern sie es, wenn das Volk durch die Prediger verführt wird. Der Bf. schrieb jedoch bereits vor einiger Zeit an den Kf. [Nr. 1471] wegen der Pfarrer und des entlaufenen Mönchs zu Herzberg, woraufhin Friedrich zustimmte [Nr. 1490], dass der Bf. die Geistlichen vor sich ruft. Außerdem teilte Kf. Friedrich dem Bf. auf dessen erneute Nachfrage [Nr. 1493] mit [Nr. 1523], dass dieser die Verhöre vornehmen soll, wenn er auf seiner Reise in die entsprechenden Städte kommt. Kf. Friedrich wies zudem die Pfarrer an, sich gegenüber dem Bf. als ihrem Ordinarius gehorsam zu verhalten, da der Kf. sie in dieser Angelegenheit nicht schützen wird. Bf. [Johann] erteilte jedoch den Gesandten, die Kf. Friedrich dem Bf. auf dessen Wunsch hin zugeordnet hatte, keinen Befehl, dem Kf. über den Inhalt der Verhöre und deren Ergebnis zu berichten. [4] Kf. Friedrich hätte daher nicht erwartet, dass sich Bf. [Johann] nun anmaßt, ihn mit dieser Sache zu belasten. Hätte Bf. [Johann] angezeigt, dass er über das Unterstützungsangebot Kf. Friedrichs und [Hz. Johanns] hinaus den nun in seinem Brief geäußerten Wunsch hegt, hätte Kf. Friedrich weitere Gesandte verordnet, um einen ausführlichen Bericht über die Verhöre zu erhalten. Der Bf. weiß, was er kraft seines Amtes unternehmen muss und wird entsprechend handeln. [5] Kf. Friedrich und [Hz. Johann] wollen ihrem Angebot gemäß helfen. [6] Zettel: Kf. Friedrich nahm ebenfalls die Information Bf. [Johanns] über die abtrünnigen Mönche in Herzberg, Lochau, Düben und an anderen Orten seines Bistums zur Kenntnis und verweist darauf, dass diese Personen Geistliche sind und daher der Bf. zuständig ist.
Zitierempfehlung:
Nr. 1576. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1576 [Datum des Zugriffs: 27.06.2025]
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