[1] Kf. Friedrich hat die Antwort des Propstes, Dekans und Kapitels des Allerheiligenstifts auf sein Schreiben in der Angelegenheit der Statuten erhalten. Er hat nicht erwartet, dass die Stiftsherren die Verstorbenen so hintergehen und beleidigen und entgegen ihrer Zusage die Antwort verzögern. [2] Er hat in seinem Schreiben die Stiftsherren aufgefordert, ihm und seinem Bruder [Hz. Johann] mitzuteilen, auf welchen Bestimmungen sie bestehen, damit er dies berücksichtigen kann. Dies ist jedoch bisher nicht geschehen, sie haben stattdessen um eine weitere Frist von vier Wochen gebeten. [3] Obwohl Kf. Friedrich der Meinung ist, dass ein weiterer Aufschub nicht nötig ist, will er der Bitte entsprechen und gewährt eine Frist bis zum 8. September. In der Zwischenzeit sollen sie ihm jedoch ihre Meinung zu den Entscheidungen mitteilen, die auf den Verhandlungen mit den kfl. Verordneten in Wittenberg gefällt wurden, damit er und sein Bruder sich danach richten können.
Zitierempfehlung:
Nr. 425. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/425 [Datum des Zugriffs: 14.12.2025]
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