[1] [Kf. Friedrich] empfing das Antwortschreiben [Nr. 1156] Guillaumes de Croÿ und Gf. Heinrichs von Nassau in der Angelegenheit Martin Luthers. [Kf. Friedrich] ist erfreut zu erfahren, dass sie die Sache Ks. [Karl V.] vorgetragen haben. [2] [Kf. Friedrich] erhielt das von ihnen angekündigte Schreiben des Ks. nicht, so kann er auch nicht darauf reagieren. [3] [Kf. Friedrich] bittet Guillaume de Croÿ und Gf. Heinrich von Nassau, sich der Sache Luthers so anzunehmen, dass gegen Luther wegen seiner „Protestatio et Oblatio“ nicht gewaltsam vorgegangen wird. [Kf. Friedrich] erfuhr, dass nach seiner Abreise aus Köln Bücher Luthers in Köln, Mainz und an anderen Orten verbrannt worden sind, obwohl einerseits Luther schon oft protestiert hat und auch jetzt protestiert sowie alles tun will, was er mit Gott und ohne Nachteil der christlichen Ehre tun kann. Zudem bat andererseits [Kf. Friedrich], Luther weder ungehört zu verdammen noch seine Bücher zu verbrennen. Wenn nun Luther in Reaktion [auf das Bücherverbrennen] Gleiches getan hat, hofft [Kf. Friedrich], dass der Ks. darüber hinwegsieht. [4] Mitteilung von Neuigkeiten.
Zitierempfehlung:
Nr. 1163. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1163 [Datum des Zugriffs: 14.05.2025]
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