[1] Georg von Schönfeld beklagt sich bei Kf. Friedrich darüber, dass seine Leute aus dem Dorf Seelhausen vom Augustinerinnenkloster Brehna wegen einer Viehtrift angegriffen werden, die sie und ihre Vorfahren bisher ungehindert in einem Gehölz, Goitzsche genannt, innegehabt und zur Versorgung ihres Viehs gebraucht haben. [2] Obwohl neben der Mühle Zeckeritz durch das Kloster ein neuer Viehhof errichtet wurde, ist ausreichend Weide für alle vorhanden. Trotzdem belastet das Kloster seine Leute mit Pfändungen und handelt dabei so schnell, dass es seinen Leuten nicht möglich ist, ihr überkommenes Weiderecht zu erhalten. Wenn die Dorfbewohner, die ausschließlich von der Viehzucht leben, auf die Trift verzichten müssen, wird das Dorf wüst fallen, was dem Kloster weder nutzt noch schadet. [3] Da das Dorf ein Lehn von Herzog Georg von Sachsen ist, welches die Vorfahren Georgs von Schönfeld auf dem Gut Löbnitz bisher ohne Widerspruch des Klosters genutzt haben, belastet ihn die Auseinandersetzung. [4] Schönfeld bittet deshalb Kf. Friedrich als seinen Landesherrn um Unterstützung und schlägt vor, die Angelegenheit durch zwei Kommissare, etwa Konrad Rabil zu Pouch und den Amtmann zu Düben [Heinrich von Leipzig], untersuchen und verhandeln zu lassen. Nach dem Ergebnis will Schönfeld sich richten. [5] Um weiteren Schaden von seinen Leuten und sich abzuwenden, bittet Schönfeld darum, diese Verhandlung noch vor dem nächsten Gerichtstag durchzuführen oder die Priorin [Katharina von der Gabelentz] anzuweisen, dass sie seine Leute bis zur Entscheidung in Ruhe lassen soll.
Zitierempfehlung:
Nr. 1389. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1389 [Datum des Zugriffs: 06.06.2025]
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