[1] Rektor, Magister und Doktoren der Universität Wittenberg erinnern Kf. Friedrich an seine Verordnung, nach der sie für die Pfarrkirche zu Wiederau einen Vikar nominieren und dem Kf. als Patron präsentieren dürfen, wenn die Stelle frei ist. Dieses Recht wurde durch eine päpstliche Bulle bestätigt. [2] Da das Pfarrlehn zurzeit nach der Resignation des bisherigen Inhabers Wolfgang Gruntzsch vakant ist, haben Rektor, Magister und Doktoren das Universitätsmitglied Simon Krüger, Priester des Bistums Meißen, gewählt, der gelehrt ist, einen guten Lebenswandel vorweist und genügend geeignet ist, Gemeinde und Kirche vorzustehen. Sie gehen davon aus, dass ihre Wahl dem Kf. zusagt. [3] Sie bitten Kf. Friedrich, ihre Nomination anzunehmen und Simon Krüger dem Offizial zu Lübben [Christian Hornir] entsprechend der päpstlichen Bulle zu präsentieren sowie anzuordnen, dass Krüger ordnungsgemäß in das Amt eingesetzt wird.
Zitierempfehlung:
Nr. 804. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/804 [Datum des Zugriffs: 20.05.2025]
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