Nr. 1482 Haubold von Einsiedel an Kf. Friedrich
14. Februar 1522 (Freitag nach Sankt Scholasticatag) · Eilenburg · Brief · Ausfertigung · deutsch ·
A:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. O 225, fol. 106r–110v+116v (Ausfertigung).
B:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. O 225, fol. 112r–115v (Konzept).
Editionen:
Pallas: Reformationsversuch 2, S. 58–60, Nr. 7 (Teiledition, bietet die Punkte [6] bis [12], nach Überlieferung A).; Aktenstücke zur Wittenberger Bewegung, S. 41–44, Nr. 19 (Teiledition, bietet die Punkte [1] bis [5], nach Müller).; Müller: Wittenberger Bewegung, S. 203–206, Nr. 97 (Teiledition, bietet die Punkte [1] bis [5], nach Überlieferung A).; CR 1, Sp. 556–558, Nr. 199 (Teiledition, bietet die Punkte [1] bis [5], nach Überlieferung A).
Pallas, Karl: Der Reformationsversuch des Gabriel Didymus in Eilenburg und seine Folgen. 1522–1525. Neue urkundliche Nachrichten. In: Archiv für Reformationsgeschichte 10 (1912/13), S. 51–69.
Aktenstücke zur Wittenberger Bewegung Anfang 1522, hrsg. von Hermann Barge. Leipzig 1912. <https://digital.ub.uni-leipzig.de/object/viewid/0000003732>.
Müller, Nikolaus: Die Wittenberger Bewegung 1521 und 1522. Die Vorgänge in und um Wittenberg während Luthers Wartburgaufenthalt. Leipzig 21911.
Philippi Melanthonis opera quae supersunt omnia. Bd. 1, hrsg. von Karl Gottlieb Bretschneider (Corpus Reformatorum 1). Halle 1834. <https://www.digitale-sammlungen.de/en/view/bsb10360363>.
[1] Haubold von Einsiedel erinnert Kf. Friedrich an dessen Schreiben vom 6. Februar [vgl. Nr. 1479 mit Anm. 1], in dem der Kf. ihm unter anderem auftrug, dass entsprechend der Einigung [vgl. Nr. 1466 Punkt 3] zwischen Einsiedel und Christian [Beyer] vom Rat der Stadt Wittenberg Verhandlungen wegen der Predigten [Andreas] Karlstadts und Gabriel [Zwillings] geführt werden sollen. Wenn der Rat keine Verhandlungen führt, soll die Aufforderung, mit dem Vorhaben abzuwarten, erwogen werden. [2] Einsiedel teilt daraufhin Kf. Friedrich mit, dass Christian [Beyer] ihm berichtete, dass bei den Verhandlungen des Stadtrats mit dem Kapitel [des Allerheiligenstifts] nur darüber diskutiert wurde, einer Erregung des gemein pofell und Aufruhr zuvorzukommen. Die Stiftsherren waren sich so uneinig, dass sie sich fast geprügelt hätten. [3] Kf. Friedrich wünschte zudem einen Befehl für den Schosser [Gregor Burger] und den Rat der Stadt Wittenberg, ein Inventar der Zinsen, Kleinodien und anderen Vorräte im Augustinereremitenkloster Wittenberg anzufertigen. Von Christian [Beyer] erfuhr Einsiedel, dass der Stadtrat die Inventur in diesem und auch im Franziskanerkloster vorgenommen hat. Einsiedel erteilte bisher keinen entsprechenden Befehl an den Schosser, da der Stadtrat den Mönchen das Betteln in der Stadt verboten hat, worüber Einsiedel sich zuvor bei [Beyer] näher erkundigen wollte. Der Befehl soll aber noch erteilt werden. [4] Einsiedel schrieb [Andreas] Karlstadt und Philipp Melanchthon, damit die aufrührerischen Predigten unterbleiben. Seine Schreiben und ihre Antworten legt er bei. [5] Kf. Friedrich schickte Einsiedel die Supplikation der Stiftsherren [Nr. 1418] und [Johann Dölschs] aus Feldkirch [Nr. 1414] und befahl ihm, einige Räte, Christian [Beyer] sowie andere Personen, die er in der Angelegenheit für wichtig erachtet, nach Eilenburg zu Verhandlungen zu berufen. Einsiedel bestellte daher den Rektor [Johann Eisermann], den Propst [Justus Jonas], [Andreas] Karlstadt, Philipp Melanchthon, [Nikolaus von] Amsdorf, zwei Mitglieder des Stiftskapitels sowie [Johann Dölsch] nach Eilenburg. Diese kamen am Abend des 12. Februar an, am 13. Februar fanden die Verhandlungen statt. Dabei fand Einsiedel heraus, dass, obwohl Kf. Friedrich einen Befehl [Nr. 1427] erteilte, keine Neuerungen vorzunehmen, bis eine Prüfung durch andere Universitäten erfolgt ist, durch die Predigten Karlstadts und [Zwillings] Aufruhr verursacht wurde. Karlstadt bestritt dies nicht. Da die Messe inzwischen zum Teil unschicklich und in vielerlei Gestalt gehalten wird, einigten sich Universität und Stadtrat, bei dem alten Gebrauch zu bleiben. Die Neuerungen sind aber bereits so tief eingerissen, dass sie zur Vermeidung weiteren Schadens doch eine Änderung vornehmen mussten. Einsiedel hofft, dass es bei der inzwischen vereinbarten und übergebenen Messordnung bleibt, da Karlstadt zusagte, solche Predigten nicht mehr zu halten und [Zwilling] vielleicht aus Wittenberg weggegangen ist. Amsdorf, der zurzeit in der Stadtpfarrkirche predigt, bot an, die Gemeinde entsprechend zu unterweisen. Auch die Bilder in der Kirche sollen nur durch die weltliche Obrigkeit entfernt werden. Die Messordnung sowie die Antwort der Universitätsmitglieder auf die Supplikation der Stiftsherren und [Dölschs] kann Kf. Friedrich den beiliegenden Abschriften entnehmen. [6] In der Angelegenheit der Gefangenen in Eilenburg verwiesen die Gerichtshalter eine Bitte der Gefangenen an den Schöffenstuhl zu Leipzig, da der Propst [Johann von Kanitz] des Petersstifts auf dem Lauterberg den angesetzten peinlichen Gerichtstag nicht besuchte [vgl. Nr. 1466]. Der Schöffenstuhl legte fest, dass der Propst zugelassen werden soll, ein neuer Gerichtstag wird festgelegt. [7] Erstellung von Urteilen. [8] In dem Streit zwischen dem Abt [Antonius Dietz] des Klosters Buch und der Gemeinde zu Belgern [vgl. Nr. 1253] wurde eine Vereinbarung getroffen. Beide Parteien legten ungefähr 50 Artikel vor, einige davon machen eine Besichtigung notwendig. Die Besichtigung sollen der Präzeptor [Wolfgang Reißenbusch] und Hans von Minckwitz vornehmen. Dann soll ein Schiedsspruch ergehen. [9] Lehnsbriefe. [10] Unterbringung des Hofgesindes in Herzberg. [11] Bestellung Benedikt Paulis als Prokurator am Hofgericht. [12] Urteil in der Angelegenheit des Günther von Zaschwitz.
Zitierempfehlung:
Nr. 1482. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1482 [Datum des Zugriffs: 03.07.2025]
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