Nr. 1351 Gregor Brück an Kf. Friedrich
11. Oktober 1521 (Freitag nach Dionysii) · Wittenberg · Brief · Ausfertigung · deutsch ·
A:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. O 225, fol. 16r–18v (Ausfertigung, eigh.).
Editionen:
Müller: Wittenberger Bewegung, S. 28–30, Nr. 10 (Volltext).; CR 1, Sp. 459–461, Nr. 139 (Volltext).
Müller, Nikolaus: Die Wittenberger Bewegung 1521 und 1522. Die Vorgänge in und um Wittenberg während Luthers Wartburgaufenthalt. Leipzig 21911.
Philippi Melanthonis opera quae supersunt omnia. Bd. 1, hrsg. von Karl Gottlieb Bretschneider (Corpus Reformatorum 1). Halle 1834. <https://www.digitale-sammlungen.de/en/view/bsb10360363>.
[1] Gregor Brück berichtet Kf. Friedrich, dass er dessen Botschaft wegen der Augustinereremiten laut der Instruktion den Mitgliedern der Universität [Wittenberg] und des Kapitels [des Allerheiligenstifts zu Wittenberg] vorgetragen hat. Sie informierten Brück, dass der Augustinereremit Gabriel [Zwilling] Folgendes gepredigt haben soll: [2] Erstens, dass das Altarsakrament allein zum Gedächtnis Christi eingesetzt wurde und daher nicht angebetet werden soll. Zweitens soll von allen Gläubigen, die der Messe beiwohnen, das Sakrament sub utraque specie empfangen werden. Drittens sollen die Mönche nicht mehr zum täglichen Messehalten von ihrem Prior [Konrad Helt] gezwungen werden, denn wenn jeder Mönch die Messe selbst hält, vollzieht er auch das Sakrament allein, was gegen das Evangelium ist. Daher will [Zwilling] samt seinen Anhängern das Messehalten künftig höchstens drei Mönchen anvertrauen, von denen die übrigen das Abendmahl unter beiderlei Gestalt mit empfangen sollen. [3] Da dies in Wittenberg bekannt wurde, haben die Theologen [der Universität], der Propst [des Allerheiligenstifts, Justus Jonas], [Andreas] Karlstadt, [Johann Dölsch] aus Feldkirch und Philipp [Melanchthon] am 8. Oktober mit den Augustinereremiten verhandelt, die angaben, dass sie aufgrund des Verbots ihres Priors bisher keine solche Messe gehalten haben. Die Mitglieder der Universität und des Kapitels kamen fast alle zu dem Schluss, dass sie das Vorhaben der Mönche ablehnen. Deren Meinung steht zwar dem Evangelium nicht entgegen, jedoch lässt sich aus der Heiligen Schrift nicht beweisen, dass das Sakrament nicht angebetet werden soll. Das Messehalten in der bisherigen Form ist nicht sündhaft. [4] Es wurde daraufhin ein Ausschuss gebildet, der am 12. Oktober um sieben Uhr zu den Augustinereremiten gehen soll. Diesem gehören der Vizerektor [Tilemann Platner], der Propst [Justus Jonas], [Andreas] Karlstadt, [Johann Dölsch], [Nikolaus von] Amsdorf, Hieronymus [Schurff], Christian [Beyer] und Philipp [Melanchthon] an. Der Ausschuss will von [Zwilling] den Inhalt seiner Predigt sowie seine und die Gründe seiner Anhänger erkunden. Zu den Anhängern gehört, wie Brück erfahren hat, der gesamte Konvent. Außerdem will der Ausschuss erreichen, dass so lange keine Neuerungen hinsichtlich des Messehaltens eingeführt werden, bis der Konvent entweder vom Generalvikar [des Augustinereremitenordens Wenzeslaus Linck] Weisung erhält oder die Angelegenheit an der Universität beraten wurde. Wollen die Augustinereremiten sich nicht weisen lassen, sollen sie ein eigenes Gutachten erstellen und dem Kf. senden. [5] Gregor Brück hat die Dinge so wahrgenommen und will dafür sorgen, dass dem Kf. aus der Angelegenheit kein Nachteil (unglimpff) entsteht. Auch der Wittenberger Stadtrat ist in der Sache fleißig. Wenn die Mönche keine Messen halten, werden sie es bald in Küche und Keller zu spüren bekommen. [6] Brück will der Fsn. [Margarethe] von Anhalt im Auftrag Kf. Friedrichs schreiben.
Zitierempfehlung:
Nr. 1351. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1351 [Datum des Zugriffs: 08.06.2025]
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