[1] Kf. Friedrich informiert Jobst Marschall, Amtmann zu Eilenburg, und Daniel Singer, Geleitsmann zu Eilenburg, darüber, dass er mit Zustimmung Hz. Johanns einige Stiftungen in der Allerheiligenstiftskirche zu Wittenberg errichtet hat. [2] Dazu gehört die ewige Stiftung der Gesänge „Salve regina“ und „Regina caeli“. [3] Die Stiftung ist mit 104 rheinischen Gulden aus den Einkommen des Amts und Geleits zu Eilenburg zu finanzieren. Das Geld soll als Präsenzgeld den Personen des Allerheiligenstifts jeweils am Sonntag Trinitatis ausgezahlt werden. Der Kf. befiehlt daher dem Amtmann und Geleitsmann zu Eilenburg, dass sie das Geld jährlich am Pfingstdienstag dem Dekan des Kleinen Chors und dem Prokurator des Großen Chors des Allerheiligenstifts übergeben. Die Auszahlung soll am nächsten Pfingstfest beginnen. Zudem haben die Adressaten für die Erhaltung der Stiftung Sorge zu tragen. Das Wiederkaufsrecht zu 2080 Gulden behält sich der Kf. vor. [4] Der kfl. Befehl soll in das Amtsbuch eingetragen werden, damit sich die jeweiligen Amtsnachfolger danach richten können [vgl. dazu die Bestimmungen in Nr. 81].

[2] Unnd nemlich under anderm das nu furder jerlich und yn ewigkayt in der heyligen fasten alle tag nach endung der complet in dem grossen khor das salve regina, desgleichen von dem heyligen ostertag antzufahen bis auff den sontag trinitatis darnach das loblich gesang regina celi etc. in beysein aller person des selben stiffts jerlichs und in ewigkait soll gesungen und gehalten werden.
Zitierempfehlung:
Nr. 82. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/82 [Datum des Zugriffs: 26.12.2024]
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