Nr. 124 Bf. Johann VI. von Meißen an Kf. Friedrich
[1] Bf. Johann von Meißen schickt an Kf. Friedrich beiliegend ein Mandat an diejenige Geistlichkeit im Fürstentum Friedrichs, die zum Meißner Bistum gehört [vgl. Nr. 121]. [2] Darin ordnet der Bf. an, dass die Pfarrer und Prediger den Inhalt der päpstlichen Bulle mit der Erteilung der Fastendispens verkünden und jeden ermahnen sollen, an Fastentagen keine Milchspeisen zu verzehren, ohne das geforderte Geld entrichtet zu haben. Demjenigen, der dagegen verstößt, darf der Beichtvater die Absolution nicht erteilen.
Zitierempfehlung:
Nr. 124. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/124 [Datum des Zugriffs: 21.05.2026]
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