[1] Abt Antonius berichtet Kf. Friedrich, dass er den kfl. Kommissaren Sebastian von Mistelbach, Hofmarschall, und Sebastian von Kötteritzsch, Amtmann zu Altenburg, die Klagen seines Klosters wegen Missachtung seiner Erbgerichte vorgetragen hat. [2] Er hatte erwartet, dass der Amtmann von Leisnig, Georg von Kitzscher, bis zu einer Klärung der Klagepunkte nichts gegen sein Kloster unternimmt. Kitzscher entzieht dem Kloster nicht nur die Erbgerichte, sondern wiegelt die Untertanen des Klosters gegen es auf. Vor ungefähr 14 Tagen hat Kitzscher dem Bauern Blasius Weber aus Naundorf, den der Abt wegen seines Ungehorsams mit einer Geldstrafe belegt hatte, verboten, diese zu entrichten. [3] Der Abt bittet den Kf., das Gotteshaus zu beschützen und dem Amtmann zu befehlen, die Klosteruntertanen nicht gegen das Kloster aufzuwiegeln, sondern sie der Aufsicht des Abts zu unterstellen.
Zitierempfehlung:
Nr. 200. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/200 [Datum des Zugriffs: 09.05.2025]
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