[1] Abt Antonius des Zisterzienserklosters Buch berichtet dem Kf. von der Anhörung durch die kfl. Räte in Torgau am 24. November 1515 wegen der Klagen der Stadt Leisnig gegen sein Kloster. Die dabei gemachten Vorschläge konnte der Abt keineswegs annehmen, weil sie dem vor 238 Jahren geschlossenen Rezess sowie dem Brauch des Klosters widersprechen. Eine Änderung würde einen Schaden für sein Kloster darstellen. Die Leute von Leisnig sollen sich stattdessen an die ihnen zustehenden Rechte halten. [2] Deshalb bittet der Abt den Kf., ihm und seinem Kloster die bisherigen Rechte zu belassen. Wenn die Leute von Leisnig das Kloster aus seinem Besitz auf dem Rechtsweg verdrängen wollen, will er das akzeptieren. Der Vorwurf des Handels im Kloster ist unhaltbar. Lediglich der Kellermeister (cellerar) kauft auf dem Markt Waren für das Gesinde ein, um sie an das Gesinde ohne Gewinn weiterzuverkaufen, weil dieses keine Gelegenheit hat, den Markt zu besuchen. [3] Die Leute aus Leisnig verklagen das Kloster aus Hass, wie ein beigelegter Zettel beweist. Demgegenüber hofft der Abt auf den Beistand des Kf., der ihn und sein Kloster bei den alten Rechten belassen soll.
Zitierempfehlung:
Nr. 322. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/322 [Datum des Zugriffs: 15.01.2025]
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