[1] Ernst von Schönburg informiert Kf. Friedrich über die Auseinandersetzung zwischen dem Schosser zu Grimma [Friedrich Stumpfel] und dem Benediktinerinnenkloster Geringswalde wegen zweier Männer in Zschannewitz, über die der Schosser für sein Amt die Gerichtsrechte beansprucht, obwohl das Kloster die Ober- und Niedergerichtsbarkeit innehat. Wie der Verwalter des Klosters dem Kf. bereits schriftlich mitteilte, hat der Schosser die Männer bereits zweimal vor dem Landgericht verklagt. Nur durch das Eingreifen des Kf. ließ der Schosser die Sache ruhen, damit die Zuständigkeiten durch eine Untersuchung geklärt werden können. [2] Schönburg bittet im Namen des Klosters Kf. Friedrich, mit der Untersuchung den Hauptmann zu Leisnig [Georg von Kitzscher] und den Schosser zu Colditz [Balthasar Kunat] zu beauftragen. Dem Schosser zu Grimma und dem Verwalter des Klosters Geringswalde soll der Termin der Untersuchung mitgeteilt werden.
Zitierempfehlung:
Nr. 413. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/413 [Datum des Zugriffs: 27.04.2025]
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