[1] Kf. Friedrich erhielt das Schreiben des Propstes, Dekans und Kapitels des Allerheiligenstifts zu Wittenberg mit der Bitte um seine Meinung in der Angelegenheit der Heiltumsweisung. [2] Die Stiftsherren wissen, dass das Zeigen des Heiltums bisher wegen des Ablasses erfolgte, und was jetzt davon gehalten wird. Ihnen ist auch bekannt, wie die derzeitigen Verhältnisse sind und dass es die Nürnberger, wie auch andere, einige Jahre unterlassen, ihr Heiltum zu zeigen. Daher ist Kf. Friedrich der Meinung, dass die Stiftsherren es dieses Mal ebenfalls unterlassen sollen. Das Heraussetzen des Heiltums soll trotzdem erfolgen und ein Priester damit beauftragt werden. [3] Kf. Friedrich befiehlt dem Schosser [Gregor Burger] und dem Stadtrat zu Wittenberg, einige Bewaffnete mit der Aufsicht zu beauftragen, damit nichts Ungebührliches geschieht [Nr. 1587]. [4] Die Messen, Predigten und andere Feierlichkeiten sollen aber wie bisher durchgeführt werden, was Kf. Friedrich zur weiteren Überlegung den Stiftsherren überträgt.
Zitierempfehlung:
Nr. 1586. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1586 [Datum des Zugriffs: 08.06.2025]
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