[1] Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Sitzenroda klagen Kf. Friedrich, dass Bf. [Johann] von Meißen die Einsetzung der neuen Äbtissin [Anna von Miltitz] und die Bestätigung des neuen Propstes [Johann Donat] nur vornimmt, wenn sie ihm vier gute Schock geben. Sie hatten gehofft, dass die letzte Einigung [vgl. Nr. 469] eine Klärung gebracht hat. [2] Weil der alte Propst, Bartholomäus Hohndorf, in 14 Tagen zur Rechnungslegung einbestellt wurde, bitten die Nonnen, dass Kf. Friedrich an Heinrich von Leipzig schreiben lässt, damit er bei diesem Termin anwesend ist. Hohndorf soll die Rechnung in Leipzigs Anwesenheit im Kloster vorlegen. Falls Unstimmigkeiten auftreten, können sie gleich ausgeräumt werden. Die Nonnen bitten um Schutz durch Kf. Friedrich. [3] Zettel: Äbtissin und Konvent zu Sitzenroda ersuchen Kf. Friedrich um 60 Schock Korn, das sie in Eilenburg holen lassen wollen, und um acht Malter böhmischen Hafer, der im Amt Torgau vorrätig ist. Sie wollen das Getreide nach der nächsten Ernte zurückgeben.
Zitierempfehlung:
Nr. 547. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/547 [Datum des Zugriffs: 03.05.2025]
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