[1] Kf. Friedrich berichtet Georg Spalatin, dass er einem Schreiben des Kapitels des Allerheiligenstifts zu Wittenberg entnommen hat, dass die Stiftsherren die Statuten beschädigen wollen. Sie haben angegeben, dass sie die Statuten in Bezug auf die Lehen, für die der Pfarrer zu Orlamünde das Nominationsrecht hat, nicht ausreichend verstehen. [2] Kf. Friedrich hebt dagegen hervor, dass die Statuten klar und ausreichend verständlich sind, weswegen er die Angaben des Kapitels für Ausflüchte hält, was ihn befremdet. Er befiehlt Spalatin, die Stiftsherren anzuweisen, die Statuten wie vereinbart und entsprechend ihrer Zustimmung und Annahme zügig zu vollziehen, damit er nicht verursacht wird, ihnen seine Gnade zu entziehen. Dies hat er dem Kapitel auch geschrieben. [3] Andreas Karlstadt hat sich angemaßt, die Pfarrei in Uhlstädt, die zur Pfarrei Orlamünde gehört, zu verleihen. Dies steht ihm laut der Statuten nicht zu. Vielmehr ist dem Kf. eine Person zu nominieren, der dann die Präsentation vornimmt. Darüber hinaus gibt Karlstadt zur Bekräftigung seiner Handlungen unbegründete Motive an. Wenn er sich jedoch nach dem Inhalt der Bulle [des Papstes Julius II.] richten würde, hätte er nicht ohne Erlaubnis des Kapitels nach Rom ziehen dürfen, sondern wäre verpflichtet, für die Kirche zu sorgen und den Predigtstuhl zu versehen. Dies hat Friedrich ihm geschrieben. Wenn Spalatin ein Gespräch mit Karlstadt führt, soll er ihm sein Vorgehen untersagen und ihm mitteilen, dass er sich selbst informieren soll, in Anbetracht der Gnade, die Friedrich ihm erwiesen hat. [4] Epidemie in Wittenberg. [5] Spalatin soll dies alles beachten und nicht untätig sein.
Zitierempfehlung:
Nr. 534. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/534 [Datum des Zugriffs: 26.04.2025]
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