[1] [Bf. Adolf] hat das Schreiben [Kf. Friedrichs] mit der beigelegten neuen Beschwerdeschrift der Brüder von Lindenau erhalten, in der sie ihm und dem Kapitel [des Domstifts zu Merseburg] mit ungehörigen Worten Ungerechtigkeit gegenüber ihrem Bruder Sigismund vorwerfen. [2] Der [Bf.] will dies vorerst auf sich beruhen lassen und gibt zu bedenken, dass er in der Angelegenheit nur seine bfl. Gerechtigkeit gebraucht hat und daher dem Bruder kein Unrecht geschehen ist. Darüber hat er den [Kf.] in seinem letzten Schreiben ausführlich unterrichtet. [3] Da Sigismund von Lindenau den Streitfall vor die Kurie gebracht hat, ist nun diese dafür zuständig. [Bf. Adolf] hebt nochmals hervor, dass er rechtmäßig gehandelt hat und die Anschuldigungen der von Lindenau nicht der Wahrheit entsprechen. Er bittet [Kf. Friedrich], ihn und das [Merseburger Stift] zu schützen.
Zitierempfehlung:
Nr. 444. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/444 [Datum des Zugriffs: 10.06.2026]
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