[1] Dekan, Senior und Kapitel des Allerheiligenstifts zu Wittenberg teilen Kf. Friedrich mit, dass sie ihren Archidiakon Andreas Karlstadt über die Wünsche und Ansichten des Kf. informiert haben [vgl. Nr. 503]. Dieser hat ihnen daraufhin die beigelegte Nachricht zur Weiterleitung an den Kf. übergeben. Die Stiftsherren unterstützen die Bitte Karlstadts, hinsichtlich seiner Person und der Pfarrei Orlamünde die alten Privilegien beizubehalten. Andernfalls ist zu befürchten, dass diese und andere inkorporierte Pfarreien eine Minderung erfahren, wenn den Pfarreien diese Freiheiten entzogen werden. [2] Dekan, Senior und Kapitel haben das Statut nicht anders verstanden, als dass der für die Pfarrei zuständige Geistliche das Vorschlagsrecht allein haben soll. Sie bitten Friedrich, sie hinsichtlich der Pfarrei in Wittenberg bei ihren alten Rechten zu belassen, in Anbetracht dessen, dass es für sie eine Neuerung darstellt, wenn der Pfarrer in Zukunft dem Bf. von Brandenburg präsentiert wird. Sie wollen die Pfarrei gut versorgen und bieten an, sie einem geeigneten Nachfolger bereits zu Lebzeiten des Amtsinhabers zu verleihen. Damit entsteht weder ein Schaden für die Exemtion der Pfarrkirche noch für die Privilegien der Stiftsherren. [3] Da ihr Propst [Henning Göde] zurückgekehrt ist, wollen sie die Statuten nun vollziehen und bitten den Kf., ihre Nachricht und Bitte gnädig anzunehmen.
Zitierempfehlung:
Nr. 525. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/525 [Datum des Zugriffs: 23.05.2025]
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