[1] Kf. Friedrich erhielt das Schreiben Hz. Johanns mit dessen Antworten auf etliche Punkte. Dass Kf. Friedrich den Brief Bf. [Adolfs] von Merseburg wegen der Pfarrer von Schönbach [Johann Stumpf] und Großbuch [Franz Klotzsch] sowie seinen Antwortbrief an den Bf. [in Abschriften] Hz. Johann zusandte, war freundlich gemeint. [2] Zur Klärung der strittigen Angelegenheiten des Georgenstifts zu Altenburg nimmt Kf. Friedrich den Vorschlag Hz. Johanns an, eine Verhandlung anzusetzen. [3] Versendung von Unterlagen im Fall des Christoph von Dobitzsch. [4] Schreiben an Hz. Georg von Sachsen wegen der Festlegungen des Naumburger Tages und der böhmischen Lehen. [5] Korrespondenz wegen Sebastian von Pappenheim zu Gräfenthal. [6] Zu den Ergebnissen der Verhandlungen mit dem Abt [Gregor Küttner des Zisterzienserklosters] Grünhain wegen Schlettau fand sich bisher auch nichts in den Unterlagen Kf. Friedrichs. Er will aber weitersuchen lassen und, sollte etwas gefunden werden, es Hz. Johann schicken. [7] Auf Befehl Kf. Friedrichs erstellten seine Räte, die in der vergangenen Woche bei ihm in Torgau waren, einen Ratschlag in der Angelegenheit der loßkhundung [des Amtes] Gerstungen [aus dem Benediktinerkloster Fulda]. Kf. Friedrich schickt den Ratschlag an Hz. Johann und will einen weiteren bei Hieronymus [Schurff], Christian [Beyer] und [Johann] Schwertfeger in Auftrag geben. Wenn Hz. Johann möchte, kann er sich in der Angelegenheit auch an Hz. Georg von Sachsen wenden. [8] Auseinandersetzung zwischen Hans von Obernitz und [Wolf von Dolnitz] (der Schurg). [9] Auseinandersetzung zwischen Eukarius von Rosenau und dem Wernfelder.

[2] Wir haben auch euer lieb bedengken in sachen die statuta der stifftkirchen zu Aldenburgk und etlicher pfarrer pension belangend, so dem capittel vorenthalten werden sollen, vernomen unnd lassen unns auch gefallen, das das capittel unnd die jhenen, so sich der statuta beschweren, deßgleichen die zwen pfarrer zu Kalh und Lugkaw beschieden unnd gegeneynander verhort werden. Alsdan konth man villeicht weg unnd mittel finden, die zu hinlegung derselben gebrechen dinstlich. Unnd weil euer lieb cantzler dieser handel zum tail bekant und vorhyn darin gebraucht worden, bitten wir freuntlich, euer lieb wollen sich nit beschweren, in denselben sachen furzubeschaiden, wollen wir auch gern jemants dartzu verordnen, domit die ding dester statlicher mugen gehandelt werden.
Zitierempfehlung:
Nr. 1733. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1733 [Datum des Zugriffs: 07.07.2025]
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