Nr. 1334 Christian Beyer, Johann Schwertfeger an Kf. Friedrich
[1] Christian Beyer und Johann Schwertfeger erhielten die Aufforderung Kf. Friedrichs und prüften daraufhin die mitgeschickte Klageschrift der Nonnen sowie einen weiterführenden Bericht des Vogts des Augustinerinnenklosters Brehna wegen der Gemeinde Seelhausen, die sich eine Trift auf Klostergebiet angemaßt und das Vieh, das daraufhin vom Kloster als Pfand genommen wurde, mit Gewalt zurückgeholt hat. [2] Beyer und Schwertfeger empfehlen, das Strafverfahren (rechtung peinlicher weyße) gegen die Einwohner von Seelhausen und besonders gegen diejenigen, die das gepfändete Vieh mit Gewalt zurückgeholt haben, durch den Vogt weiterführen zu lassen und sie entsprechend den Festlegungen der kgl. Landfriedensordnung und des landesüblichen Rechts zu strafen. Die Klage soll nur den gewaltsamen Übergriff betreffen. [3] Eine Zivilklage (burckliche claeg) wegen der angemaßten Trift sollte vom Kloster nicht weiterverfolgt werden, weil die Gegenseite behaupten wird, dass die Trift mit Zustimmung des Klosters erfolgte. Wenn die von Seelhausen wieder Vieh über klostereigenes Gebiet treiben wollen, soll das Kloster es ihnen untersagen und das Vieh pfänden. So sind die von Seelhausen genötigt zu beweisen, dass sie das Triftrecht dort besitzen. Auf Bitten des Vogts wurde das auch dem Amtmann zu Bitterfeld [Fabian von Bresen] mitgeteilt. [4] Hinsichtlich der Beschwerde des Klosters wegen der Jagd durch die von Schönfeld auf Klostergebiet soll sich der Bitterfelder Amtmann bei den Alten erkundigen, ob die von Schönfeld mit Wissen und Dulden des Klosters schon immer dort gejagt haben, oder ob die früheren Amtleute dort allein die Jagdrechte hatten. Vom Bericht des Amtmanns hängt die weitere Behandlung dieser Frage ab. Allerdings kann das Kloster denen von Schönfeld natürlich das Betreten des klostereigenen Holzes versagen.
Zitierempfehlung:
Nr. 1334. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1334 [Datum des Zugriffs: 30.04.2025]
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