[1] Abt Gregor des Zisterzienserklosters Grünhain teilt Kf. Friedrich mit, dass er kürzlich an Hz. Johann geschrieben und diesem mitgeteilt hat, dass Georg, Wolf und Hans Vitzthum von Neuschönburg eine neue Zollstelle bei Kaaden auf böhmischem Gebiet eingerichtet haben. Dies schädigt nicht nur die Klosteruntertanen in Böhmen, sondern alle kfl. Untertanen, besonders in Grenznähe. [2] Hz. Johann hat ihm geantwortet, dass er seine Räte beauftragen will, sich darüber mit den Räten Hz. Georgs von Sachsen zu beraten, was wohl auch geschah. [3] In Böhmen ist es üblich, dass jemand, der sich eine Gerechtigkeit länger als drei Jahre und 16 Wochen anmaßt, ohne dass jemand Einspruch erhebt, einen Anspruch auf diese erwirbt. Damit diese Frist nicht verstreicht, sah sich der Abt gezwungen, die Vitzthume vor dem Landgericht (landrechten) zu Prag zu verklagen. [4] Nachdem er die Vorladung nach Prag sowie freies Geleit erhielt, brach der Abt nach Böhmen auf und rastete am 27. September in seinem Klosterhof in Wistritz. Am Abend kamen Georg und Wolf Vitzthum mit einem Knecht dorthin und forderten den Abt nach draußen. Dieser schickte seinen Hofmeister, einen Kaplan und einen Diener zu ihnen, um sie ins Haus einzuladen. Daraufhin wurden diese von den Vitzthumen tätlich angegriffen. [5] Als der Abt sie deshalb vor dem Landgericht zu Prag verklagte, gaben die Vitzthume an, sie hätten nicht gewusst, dass er mit königlichem Geleit auf der Reise nach Prag gewesen sei. Da sie trotz dieser beschönigenden Worte gegen das Gebot verstoßen haben, keinem anderen zu schaden (freveln), forderte der Abt das Landgericht auf, die Vitzthume zu veranlassen, ihm und seinen Leuten Wiedergutmachung zu leisten. [6] Auf die Antwort hat er 19 Tage warten müssen, wodurch hohe Unkosten entstanden. Schließlich erhielt er zur Antwort, dass die Vitzthume ihr Unrecht eingeräumt und sich zur gerichtlichen Klärung bereit erklärt haben. Die schriftliche Antwort, welche die Vitzthume dem Landgericht zugestellt haben, wurde dem Abt übergeben. Dass er auf den Rechtsweg verwiesen wird, obwohl der Fall offen zutage liegt, erscheint dem Abt ungerecht. [7] Deshalb bittet er Kf. Friedrich, vom Regiment [zu Böhmen] oder den Landrichtern Entschädigung für den Frevel zu fordern, den die Vitzthume ihm und den Seinen angetan haben. Außerdem soll er die Vitzthume ermahnen, sich künftig solcher Übergriffe zu enthalten. Im Gegenzug will der Abt mit seinem Konvent für den Kf. beten.
Zitierempfehlung:
Nr. 1000. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1000 [Datum des Zugriffs: 18.04.2025]
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