[1] Statthalter [Eberhard vom Thor] und Räte Bf. [Philipps] von Freising und Naumburg antworten auf ein Schreiben Hz. Johanns. Hz. Johann hatte ihnen einen Brief Leupolds von Hermannsgrün und Hans von der Planitz sowie des Rats und der Gemeinde Auerbach weitergeleitet, in dem sie sich über Johann Gülden äußern. [2] Der Vorgang stellt sich anders dar als Hz. Johann bisher berichtet wurde. Gülden hat in seiner Predigt unter anderem Neuerungen gegen die Ordnung der Kirche vorgetragen und verbreitet, die zu Uneinigkeit und Aufruhr führen können. Zudem hat er wahrscheinlich an keiner Universität studiert, so dass er gar nicht in der Lage ist, die Heilige Schrift anders als die Konzilien auszulegen. Beigefügte Artikel belegen dies. [3] Statthalter und Räte haben Gülden mehrmals vorgeladen, um ihn zu verhören und ihn von seinem eigensinnigen Vorhaben abzubringen. Als dies nichts brachte, haben sie ihm, da der Bf. nicht dulden kann, dass Gülden weiter im Bistum predigt, den Zugang zur Kirche verboten, damit das Volk durch seine irrige Lehre nicht weiter verführt wird. Er hat dennoch öffentlich gepredigt und ging mit Schmähschriften gegen den Statthalter und die Räte vor. Dies war unnötig, weil ihm der Rechtsweg offenstand. [4] Damit Hz. Johann den Statthalter und die Räte nicht falsch beurteilt, legen sie eine Relaxation für Gülden bei. Gülden erhält so die Gelegenheit, seinen guten Willen zu zeigen. Sollte die Sache verhandelt oder verhört werden müssen, haben Statthalter und Räte keine Scheu davor und wollen sich weisen lassen.
Zitierempfehlung:
Nr. 1508. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1508 [Datum des Zugriffs: 07.06.2025]
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