[1] Kf. Friedrich erhielt das Schreiben der Testamentsvollstrecker Günthers von Bünau, in dem sie ihn über den Tod und die Bestattung Bünaus informierten und ihm mitteilten, dass sie ohne sein Wissen nichts unternehmen wollen, da er an erster Stelle der Testamentsvollstrecker steht und als handhaber des Testaments genannt wird. [2] Der Kf. ist Günther von Bünau zu dessen Lebzeiten verbunden gewesen und will ihm deshalb auch im Tod etwas Gutes tun. [3] Da ihm aber keine Abschrift des Testaments zugeschickt wurde und Kf. Friedrich auch den Inhalt nicht kennt, sollen die anderen Testamentsvollstrecker ermessen, was er tun kann. Kf. Friedrich bittet sie, sich in der Angelegenheit zu seinem Rat Fabian von Feilitzsch nach Altenburg zu begeben und ihn, soweit nötig, zu unterrichten. Von ihm werden sie dann die Meinung des Kf. erfahren.
Zitierempfehlung:
Nr. 982. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/982 [Datum des Zugriffs: 07.06.2025]
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