Nr. 1609 Hans von Kötteritzsch, Sebastian von Kötteritzsch an Kf. Friedrich
5. Mai 1522 (Montag nach Misericordias domini) · Brief · Ausfertigung · deutsch
A:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. Kk 1510, fol. 3rv (Ausfertigung).
[1] Hans und Sebastian von Kötteritzsch erhielten das Schreiben Kf. Friedrichs vom 30. April, in dem sie aufgefordert wurden, sich zu einer mitgeschickten Klageschrift des Kapitels des Marienstifts zu Wurzen wegen vorenthaltener Zinsen zu äußern. [2] Hans und Sebastian von Kötteritzsch weisen die Vorwürfe zurück. Die angeblich zinspflichtigen Dörfer Clennen und Doberquitz haben sie samt anderen Gütern nach dem Tod ihres Vaters [Nikel von Kötteritzsch] vor 15 Jahren geerbt, von Kf. Friedrich und [Hz. Johann] zu Lehen erhalten und seitdem ohne Einschränkungen genutzt. Sie sind nicht dem Kapitel zu Diensten verpflichtet, sondern allein Kf. Friedrich und [Hz. Johann].
Zitierempfehlung:
Nr. 1609. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1609 [Datum des Zugriffs: 16.07.2025]
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